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Thema: Auto, Verkehr (Seite 169)

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Pressemitteilung von: Häußler - Motor- u. Reinigungsgeräte - 17.12.2014 09:49 Uhr
Industriedampfreiniger - die neue mobile Autowäsche
Industriedampfreiniger entwickeln sich immer mehr zur perfekten mobilen Waschanlage. Mit den Dampfreinigern werden hervorragende Reinigungsergebnisse bei minimalem Wasser- u. Reinigungsmittelaufwand erzielt. Die kleinen mobilen Maschinen eignen sich auch perfekt als mobile Waschanlage
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Pressemitteilung von: Vs-Automobile - 16.12.2014 17:34 Uhr
7 Tipps für den Auto Verkauf
7 Tipps Für den Verkauf von Gebrauchtwagen .
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Pressemitteilung von: Think-Seminars - 15.12.2014 13:04 Uhr
Caravan-Pilot? Geld verdienen mit elektronischer Reifendruckkontrolle.
Auch einige neue Caravantypen müssen nach EU Vorschrift mit einer elektronischen Reifendruckkontrolle ausgerüstet werden. TireMoni bietet passende Systeme, bei denen Batterie und Sensor leicht und kostengünstig gewechselt werden können. So verdienen Sie Geld mit dem Reifendrucksystem, weil Sie Sprit-, Reifen und Unfallkosten sparen.
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Pressemitteilung von: Ansel & Möllers GmbH - 15.12.2014 12:22 Uhr
TROST Praxistrainings 2015: Vernetzung und neue Technologien im Fokus
Die TROST AUTO SERVICE TECHNIK SE (http://www.trost.com) präsentiert ihren Werkstattpartnern mit den repmaster Praxistrainings auch 2015 das bewährte Fortbildungsangebot in den Bereichen Pkw, Nfz und Business. Mehr als 1. ...
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Pressemitteilung von: Semnar & Wolf Kommunikation - 15.12.2014 09:52 Uhr
Saubere und sichere Mietwagen
"Hertz Certified Clean & Safe"-Programm jetzt in EuropaDie Hertz Autovermietung hat ihr neues Programm für Wartung und Sauberkeit von Mietwagen an großen Flughafenstationen in Europa eingeführt. ...
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Pressemitteilung von: duktus Gernot Kima Werbeagentur - 12.12.2014 16:59 Uhr
Die günstigste Tankstelle in Kirchheim-Teck
Schnell über das Internet zur günstigsten Tankstelle in Kirchheim-Teck
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Pressemitteilung von: Maisberger, Gesellschaft für strategische Unternehmenskommunikation mbH - 10.12.2014 14:37 Uhr
Die Zukunft der Kunden- und Fahrerbetreuung
"Arval Driver Solutions" und "Arval Smart Experience" erweitern das Angebot von Arval in Deutschland25 Jahre Arval bedeuten 25 Jahre Erfahrung im Fuhrparkmanagement. ...
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Pressemitteilung von: Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH - 10.12.2014 10:25 Uhr
Kofferraumteppich als idealer Schutz vor Dreck und Nässe
Eine Kofferraummatte bietet idealen Schutz vor Dreck und Feuchtigkeit: Vom schmutzig-feuchten Vierbeiner bis zum herbstlichen Laubabfall kann mit einem Kofferraumteppich alles transportiert und zugleich der Kofferraumbezug geschont werden. Als Deutschlands führender Anbieter von Transportzubehör bietet Rameder (www.kupplung.de) ab sofort eine universale Kofferraummatte an.
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Pressemitteilung von: WOM WreckOnlineMarket GmbH - 09.12.2014 16:11 Uhr
WOM 4 Kids
WOM engagiert sich erneut für Kinder, Jugendliche und Familien in KarlsruheMit WOM 4 Kids fördert die WOM GmbH in diesem Jahr erneut die Arbeit des Deutschen Kinderschutzbundes im Ortsverband Karlsruhe. ...
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Pressemitteilung von: Media-Manufaktur GmbH - 09.12.2014 13:39 Uhr
automotiveIT Kongress 2015: Frühbucherkonditionen bis Ende des Jahres
Enorme Potentiale und Chancen liegen an der Schnittstelle zwischen ITK-Industrie und Automobilbranche. Ob Big Data, Cloud Computing oder Industrie 4.0 - Innovationen in der IT sind heute mehr denn je wettbewerbsentscheidend für Hersteller und Zulieferer. Der siebte automotiveIT Kongress am 19. ...
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Pressemitteilung von: HARTZKOM - 09.12.2014 12:14 Uhr
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht
Die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren ist verboten - allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy am Ohr hat.
OLG Hamm, Az. 1 RBs 1/14
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Pressemitteilung von: Uhlig PR & Kommunikation GmbH - 09.12.2014 12:14 Uhr
Verbreitete Verkehrsmythen: Hinterfragen kann sich lohnen!
Verkehrsanwälte decken gängige Verkehrsmythen auf
Irren ist menschlich – und wird oft teurer als nötig!

Jeder Autofahrer hat irgendwann seinen Führerschein gemacht – und dennoch wissen etliche nicht genau über Recht und Unrecht im Straßenverkehr Bescheid. Wie viele Irrtümer sich in den Köpfen deutscher Verkehrsteilnehmer festgesetzt haben, zeigte im Oktober 2014 eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. Im Interview deckt die Arbeitsgemeinschaft zehn verbreitete Verkehrsmythen auf.

Muss jeder Fahrer, der mit Alkohol im Blut erwischt wird, seinen Führerschein für ein Jahr abgeben?
Richtig ist, dass ein alkoholisierter Autofahrer den Führerschein verlieren kann – unter Umständen auch für ein Jahr. Beim Strafmaß kommt es zunächst auf den Alkoholgehalt im Blut an: Wer 1,1 Promille hat, ist absolut fahrunfähig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinter das Steuer setzt. Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall, ob der Betroffene seine Fahrerlaubnis ganz oder begrenzt für bis zu zwölf Monate abgeben muss. Ab 0,5 Promille liegt zumindest ein Bußgeldtatbestand vor, der in der Regel zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten führt. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann man den Führerschein verlieren, wenn eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegt. Fazit: Ob und für welchen Zeitraum ein alkoholisierter Autofahrer nicht fahren darf, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Eine Rolle spielt zum Beispiel, ob der Betroffene erstmals auffällig geworden ist und wie das Gericht den Charakter des Betroffenen einschätzt. Bei der Verhandlung kann ein Verkehrsanwalt sowohl im Hinblick auf die Dauer des Führerscheinverlustes als auch auf die Höhe der Geldstrafe und drohender Punkte in Flensburg einiges bewirken.

Beim Auffahren auf die Autobahn gilt das Reißverschlusssystem, richtig?
Nein, laut Straßenverkehrsordnung hat auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Der einfahrende Verkehr ist somit wartepflichtig und darf sich nur so einordnen, dass er den durchgehenden Verkehr nicht behindert. Bei etwaigen Unfällen des Auffahrenden haftet dieser grundsätzlich allein für den Schaden.

Ist es Nötigung, auf der Autobahn die Lichthupe zu betätigen?
Nein, wer mit der Lichthupe einen langsameren Fahrer auf sich aufmerksam macht, um seine Überholabsichten anzukündigen, handelt korrekt. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist es ausdrücklich vorgesehen, das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen anzuzeigen. Die Lichthupe erfüllt hier eine Warnfunktion. Eine Nötigung begeht jedoch, wer gleichzeitig zu dicht auffährt und/oder permanent durch den Einsatz der Lichthupe erreichen möchte, dass der Vordermann die Bahn freigibt.

Aber es ist mein gutes Recht, Raser auszubremsen, oder?
Auch das ist ein Irrtum. Raser oder Drängler zu verfolgen ist Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Einen Raser auszubremsen gilt als Selbstjustiz und wird strafrechtlich geahndet. Abhängig vom Abstand des Rasers, den gefahrenen Geschwindigkeiten und der Stärke des Abbremsens kann dies eine Nötigung darstellen. Dann drohen neben einer erheblichen Geldstrafe auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

Stimmt es, dass ein vorhandener Radweg benutzt werden muss?
Das ist nicht korrekt. Wenn ein Radweg da ist, hat der Radfahrer grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er diesen oder lieber die äußere rechte Seite der Fahrbahn nutzen möchte. Lediglich dort, wo entsprechende Schilder ausdrücklich darauf hinweisen, ist der Radweg benutzungspflichtig.

Ein Bußgeld ab 60 Euro bedeutet mindestens einen Punkt in Flensburg, stimmt’s?
Nicht ganz. Bußgeldtatbestände, die mit einer Geldbuße von 60 Euro und mehr geahndet werden, führen nur dann zu einem Punkt in Flensburg, wenn sie in einer besonderen Liste stehen. Ist der Verstoß nicht darin enthalten, hat auch ein Bußgeld von mehr als 60 Euro keine Punkte zur Folge. Doch auch wenn der Tatbestand in der Liste steht, besteht noch die Möglichkeit, keine Punkte zu kassieren: Der Betroffene und sein Anwalt können nämlich versuchen, das Gericht dazu zu bewegen, die Geldbuße auf unter 60 Euro abzusenken. Gelingt dies, geht man ebenfalls ohne Punkte aus.

Ist man auf dem Blitzerfoto erkennbar, droht auf jeden Fall eine Strafe, oder?
Grundsätzlich kann man sagen, dass es in über 50 Prozent der Fälle einen Weg aus der punktebelasteten Bestrafung gibt. Die mangelnde Erkennbarkeit auf dem Blitzerfoto ist nur ein Verteidigungsansatz von vielen. Nicht selten ist das Messergebnis aufgrund von Messfehlern nicht verwertbar oder der Verstoß hatte seine Ursache in einem sogenannten „Augenblickversagen“. Dies wie auch eine möglicherweise geringe Fahrlässigkeit mindert die Buße und lässt Punkte häufig ganz entfallen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle lohnt es sich die Sache von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, erhält man automatisch den kompletten Schaden bezahlt, stimmt das?
Oft weiß der Geschädigte gar nicht genau, welche Schadensersatzansprüche ihm überhaupt zustehen. Die zahlungspflichtige Versicherung wiederum hat kein Interesse daran, ihn darauf aufmerksam zu machen. Das führt dazu, dass nicht anwaltlich vertretene Geschädigte durchschnittlich 20 Prozent zu wenig erhalten. Jeder Geschädigte hat deshalb das Recht, sich zur Schadensabwicklung anwaltliche Hilfe zu holen, die auch vom Schädiger zu zahlen ist. Nur so kann er über seinen Anwalt auf gleicher Augenhöhe mit dem geschulten Sachbearbeiter der Versicherung über die Schadensregulierung angemessen verhandeln.

Ist es korrekt, dass ein Auto einfach abgeschleppt werden darf, obwohl ein Zettel mit Handynummer hinter der Windschutzscheibe liegt?
Ja, denn das Ordnungsamt hat die Aufgabe, die Behinderung durch den Wagen schnellstmöglich zu beseitigen. Die Gerichte muten es dem Ordnungshüter aber nicht zu, eine hinterlegte Telefonnummer anzurufen. Das Abschleppen kann höchstens rechtswidrig sein, wenn der Fahrer einen konkreten Hinweis darauf gibt, wo er sich gerade aufhält und dass er bereit ist, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Aber Vorsicht: Gerichte gestehen dem Ordnungsamt einen weiten Spielraum zu, ab wann das Auffinden des Fahrers unverhältnismäßig lange dauern würde.

Wenn ein Fußgänger eine Parklücke freihält, ist das Nötigung, richtig?
Gemäß Straßenverkehrsordnung hat derjenige einen Anspruch auf die Parklücke, der sie zuerst unmittelbar erreicht – vorausgesetzt, er sitzt im Auto. Blockiert ein Fußgänger den Platz, ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit, für die in der Regel ein Bußgeld verhängt wird. Nötigung hingegen kommt nur in Frage, wenn körperliche Gewalt eine Rolle spielt oder Gegenstände eingesetzt werden. Ein vorsichtiges Einfahren in die besetzt gehaltene Lücke wird von den Gerichten zunehmend übrigens auch nicht als Nötigung, sondern als eine Art Notwehr angesehen. Dies gilt natürlich nicht, wenn der Fußgänger dabei angefahren wird!
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Pressemitteilung von: Royal Appliance International GmbH - 09.12.2014 07:16 Uhr
Akkusauger Dirt Devil Gator Testsieger bei Auto Motor & Sport
Für die gründliche Reinigung im Auto gibt es Handstaubsauger mit Kabelanschluss an die Zwölf-Volt-Bordsteckdose und kabellose Akkusauger. Der aktuelle Test der Fachzeitschrift "Auto Motor & Sport" zeigt einmal mehr die hohe Qualität der Reinigungsprodukte aus dem Hause Dirt Devil. Der Dirt Devil Gator M137 wurde Testsieger im großen Vergleichstest der Handstaubsauger.
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Pressemitteilung von: HARTZKOM GmbH - 08.12.2014 14:55 Uhr
"eCall - mehr Sicherheit für Autofahrer" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Automatischer Hilferuf in NeuwagenAb Oktober 2015 müssen laut Europäischer Kommission alle Neufahrzeuge mit dem fahrzeuginternen Auto-Notruf eCall ("emergency call") ausgerüstet sein. Dieser alarmiert bei einem Unfall automatisch den Rettungsdienst. ...
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Pressemitteilung von: Rameder Anhängerkupplungen und Autoteile GmbH - 08.12.2014 10:25 Uhr
Anhängerkupplung macht Ford Connect-Modelle noch größer
Eine Anhängerkupplung für den Ford Transit Connect und den Ford Tourneo Connect hat Rameder unter www.kupplung.de im Angebot.
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