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Buttonlösung für Online Shops - Abmahnwelle oder Vertrauensgewinn?

Pressemeldung von: Thomas Döhler - 27.04.2012 09:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Expertenmeinungen zum neuen Gesetz gespalten

Einen Monat nach Verabschiedung des als "Buttonlösung" bekannten Gesetzes für Onlineshops sind die Expertenmeinungen gespalten. Das Gesetz soll eine erhöhte Transparenz beim Einkauf in Online Shops gewährleisten. Die Politik hofft auf ein gestärktes Vertrauen beim Endverbraucher gegenüber Internetangeboten. Gleichzeitig warnen Vertreter der Online Händler vor Abmahnungen in Folge der technisch schwierig umzusetzenden Vorgaben.

Neue Vorgaben der Gesetzesgeber

Von Händler-Seite besteht ab Juli nach Ablauf der Übergangsfrist von drei Monaten direkt auf der Bestellübersichtsseite eine Informationspflicht über die Produktbeschreibung, eine evtl. Mindestlaufzeit des Vertrags, den Gesamtpreis sowie die Versand- und Zusatzkosten. Grundsätzlich müssen darüber hinaus zukünftig alle Kaufbuttons eindeutig und gut sichtbar mit einem verbindlichen Kauf-Hinweis versehen sein. So sind die Formulierungen "Bestellung abgeben" und "Anmelden" nach dem neuen Gesetz rechtswidrig. Für den Online Handel zulässig sind Buttons mit Aufschriften wie "Kaufen" oder "Zahlungspflichtigen Vertrag schließen".

Erste Tests bestätigen die Befürchtungen der Shop Betreiber

Der Onlinehandelsverband Händlerbund steht dem neuen Gesetzt bisher kritisch gegenüber: Die Buttons mit Kaufhinweis stellen eine zusätzliche Hemmschwelle beim Kauf dar. Sollte sich dies bewahrheiten, hätten die Shops Umsatzeinbußen zu befürchten. Das deutsche Shopping Portal Hitmeister führte im März erste Tests durch, deren Ergebnisse diese Befürchtungen bestätigen. So sind beispielsweise die Konversionsraten durch die neue Buttonbeschriftung deutlich zurück gegangen. Das Verkaufsportal meldete auf seinen Blog: "Die zweite getestete Button-Variante 'Kaufen' verschlechterte die Konversionsrate immerhin noch um 2,9% (Signifikanzniveau: 90%). Für Online-Shops ist das zwar deutlich eher zu verkraften, aber dennoch unbefriedigend. Es ist schwer vorstellbar, dass die Gesetzgebung diese Kosten so beabsichtigt hat."

Darüber hinaus haben viele Betreiber von seriösen Onlineshops mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Wenn die neuen Vorgaben nicht korrekt und termingerecht umgesetzt werden, können die nicht mehr zulässigen Shops mit teuren Abmahnungen rechnen. Außerdem können sich bei der technischen Umsetzung der neuen Regelung für viele Webshops Probleme und Verzögerungen ergeben.

Buttonlösung bald nicht mehr wegzudenken

Andere Prognosen bescheinigen dem neuen Kauf-Button eine strahlende Zukunft. "Wir gehen davon aus, dass sich die Kunden nach einer kurzen Eingewöhnungsphase sehr gut auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen werden und hinterher stärker irritiert sind, sobald sie die neue Norm nicht mehr vorfinden", sagt Online Shop Experte Thomas Döhler von der CrossOverPoint Media GmbH. "Ähnliches ließ sich in der Vergangenheit bei der Einführung vergleichbarer gesetzlicher Vorschriften beobachten. Eine verpflichtende Norm wird gerade von den deutschen Käufern als Qualitätsmerkmal akzeptiert. Sobald alle Shops den gleichen Richtlinien folgen, fallen diejenigen Onlineplattformen negativ auf, die sich der neuen Norm verweigern."

So geht die technische Umsetzung

Der Händlerbund geht in einem White Paper bereits auf technische Aspekte der Buttonlösung ein. Dabei wird der Umsetzung ein großer Programmieraufwand Bescheinigt, da "für die Bestellübersichtsseite auf die Artikelbeschreibung zugegriffen werden [muss] und nicht mehr nur auf die Artikelüberschrift." Auch Thomas Döhler sieht auf die Webshops in den nächsten zwei Monaten zusätzliche Arbeit zukommen. "Die Umstellung eines Internetportals im laufenden Betrieb ist immer eine heikle Angelegenheit. Wenn zusätzlich bei der Umsetzung neuer Konzepte auf gesetzliche Richtlinien geachtet werden muss, bedeutet das einen deutlichen Mehraufwand."


Weiterführender Link zu CrossOverPoint:
http://www.crossoverpoint.de



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