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Hilfe zur Selbsttötung KANN eine ärztliche Aufgabe sein!

Pressemeldung von: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. - 27.05.2014 19:16 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

DGHS demonstrierte beim Ärztetag in Düsseldorf Jedes Jahr versammelt die Bundesärztekammer ihre Delegierten, um über grundsätzliche Fra-gen des ärztlichen Berufsstandes zu befinden. Noch immer hat die für uns völlig unverständliche Änderung in der Musterberufsordnung (MBO) Bestand: "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." (Art. 16 MBO). Dieser Formulierung war allerdings lediglich die Hälfte aller Landesärztekammern gefolgt. DGHS-Präsidentin Baezner: "Es ist höchste Zeit, dass diese Landesärztekammern das standesrechtliche Verbot der Freitodbegleitung aufheben. Hilfe zur Selbsttötung KANN eine ärztliche Aufgabe sein, aber natürlich darf kein Arzt dazu verpflichtet werden." Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hält nach wie vor dieses Verbot für lebensfern, falsch und ohnehin verfassungswidrig, da die Gewissensfreiheit durch das Grundgesetz gewährleistet ist. Vielfacher Protest konnte die Delegierten des Deutschen Ärztetags bislang nicht zum Umdenken bewegen. Im März 2014 hat die DGHS gemeinsam mit wichtigen anderen humanistischen Organisationen "Zehn Leitsätze gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid" vorgestellt. In Punkt 8 heißt es: "Es ist daher begrüßenswert, dass viele Landesärztekammern den Vorschlag der Bundesärztekammer des strikten standesrechtlichen Verbots der Suizidbeihilfe nicht übernommen haben." Deshalb waren Vereinsmitglieder auch in diesem Jahr bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetags präsent, um den Protest gegen diese ethische Bastapolitik der Berufsvertretung kund zu tun. Die DGHS vertritt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Das heißt auch, dass es der persönlichen Entscheidung des Kranken überlassen sein muss, sich für eine palliative Behandlung oder aber für einen (ärztlich, also professionell) assistierten Freitod zu entscheiden. Beide Wege müssen dem Kranken offen stehen - ohne jede moralische Wertung. Und der (ärztliche) Helfer muss bei einer frei verantworteten Entscheidung vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein. Ein Drittel der deutschen Ärzteschaft würde den ärztlich assistierten Suizid als Ultima Ratio respektieren und unterstützen. Bildquelle: 

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Firmenkontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Claudia Wiedenmann M.A.
Kronenstr. 4
10117 Berlin
E-Mail: info@dghs.de
Telefon: 030-21222337-0
Homepage: http://www.dghs.de


Firmenbeschreibung:
DGHS - Mein Weg. Mein Wille.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.



Pressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
E-Mail: presse@dghs.de
Telefon: 030-21222337-22
Homepage: http://www.dghs.de

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