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"Ärztetag sollte Sorgen der Menschen ernst nehmen!"

Pressemeldung von: Wega Wetzel - 24.05.2012 12:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

DGHS wertet Beschluss des Ärztetags als realitätsfremd

Die Forderung des zur Zeit in Nürnberg stattfindenden 115. Deutschen Ärztetags, jede Form der organisierten Sterbehilfe durch ein Gesetz zu verbieten, hält die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. für realitätsfremd. "Damit verschließen die Delegierten die Augen vor den tatsächlichen Sorgen der Menschen in Deutschland", sagt Elke Baezner, Präsidentin der DGHS. Erst will der Ärztetag allen Ärzten die Möglichkeit der Freitod-Unterstützung verbieten, wie bei der Vorjahres-Tagung geschehen, dann keine Sterbehilfe-Organisationen dulden. Mit ihrem Verbot untergräbt die BÄK gravierend und nachhaltig das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und seinem Patienten und schafft das Grundproblem nicht aus der Welt. Gewinnorientierte Sterbehilfe lehnt auch die DGHS strikt ab. Doch: "An wen sollen sich verzweifelte Menschen denn wenden, wenn sie ein unerträgliches Leiden nicht mehr mit ihrem Würdeempfinden in Einklang bringen können und den Freitod dem Weiterertragen ihrer Situation vorziehen wollen? Wer, wenn nicht der Arzt, ist aufgrund seiner Fachkenntnisse besser geeignet, seinem Patienten mit einer aussichtslosen, subjektiv unerträglichen Krankheit oder schweren, irreversiblen Behinderung zu einem menschenwürdigen Sterben zu helfen?"
Für die DGHS ist damit klar: Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, muss den Ärztetags-Beschluss aus dem Jahr 2011 noch einmal auf den Prüfstand stellen. Zudem lässt sich ein berufsrechtliches Verbot nicht mit dem verfassungsrechtlich verbrieften Recht auf Gewissensfreiheit in Einklang bringen.

Elke Baezner weiter: "Die DGHS fordert, dass es Ärzten in Deutschland ähnlich wie im Nachbarland Schweiz und den Niederlanden offiziell gestattet sein sollte, einem Patienten unter Beachtung strenger Sorgfaltskriterien beim Suizid zu assistieren, wenn sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Nur klare Regelungen mit effizienten Kontrollmechanismen schaffen Rechtssicherheit, nur so lässt sich Missbrauch vermeiden."




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