Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Sicheres Arbeiten an Einlegestationen mit Lichtschranken

Pressemeldung von: Pilz GmbH & Co. KG - 06.06.2013 10:07 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Lichtschranken PSENopt und das konfigurierbare Steuerungssystem PNOZmulti sorgen für hohe Produktivität bei freiem Zugang zum Prozess.
Sicheres Arbeiten an Einlegestationen mit Lichtschranken
Lichtschranke PSENopt und Steuerungssystem PNOZmulti von Pilz
Trotz hohem Automatisierungsgrad sind häufig manuelle Eingriffe an Einlegestationen notwendig, wie z.B. beim Bestücken oder Rüsten der Maschine oder im Störfall. Die Herausforderung bei der Sicherung solcher Prozesse besteht darin, bei höchstmöglicher Sicherheit für den Bediener die Produktion nicht unnötig zu behindern. Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken PSENopt von Pilz ermöglichen durch ein barrierefreies Konzept höhere Produktivität bei einem gleichzeitig gesicherten Zugang zum Arbeitsprozess. Mit den Lichtschranken von Pilz schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Produktionsgut - sicher, effizient und wirtschaftlich. Ein unsichtbares Schutzfeld aus Infrarotstrahlen schützt die gefährlichen Bereiche. Wird ein Lichtstrahl unterbrochen, löst das sofort einen sicheren Abschaltbefehl aus. Die verschiedenen Ausführungen der Lichtschranken PSENopt bieten daher die ideale Absicherung, wenn aktiv in den Produktionsprozess der zu sichernden Anlage eingegriffen werden muss. Sichere Komplettlösung: Sensorik und Steuerung Als Komplettlösung werden Lichtschranken PSENopt vom konfigurierbaren Steuerungssystem PNOZmulti sicher überwacht. PNOZmulti passt sich durch seinen modularen Aufbau, die einfache Konfigurierung und seine Offenheit jedem Anlagenkonzept optimal an. Das integrierte Pilz-Diagnose- und Sicherheitskonzept gewährleistet dabei ein Höchstmaß an Sicherheit, garantiert bediener- und diagnosefreundliche Lösungen sowie größtmögliche Zuverlässigkeit und Flexibilität. Weitere Informationen: Lichtschranken PSEN (https://www.pilz.com/de-DE/eshop/A0010B0014/Lichtschranken) Konfigurierbares Steuerungssystem PNOZmulti (https://www.pilz.com/de-DE/eshop/00010000237013/PNOZmulti-Kleinsteuerungen)

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Pilz GmbH & Co. KG
Steffen Hoss
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
E-Mail: social-media@pilz.de
Telefon: 071134090
Homepage: http://www.pilz.com


Firmenbeschreibung:
Das Unternehmen Pilz ist heute mit weltweit über 1.700 Mitarbeitern international agierender Technologieführer in der sicheren Automatisierungstechnik.

Pressekontakt:
Pilz GmbH & Co. KG
Steffen Hoss
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
E-Mail: social-media@pilz.de
Telefon: 071134090
Homepage: http://www.pilz.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.