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SEB Immoinvest - Interessengemeinschaft für Anleger

Pressemeldung von: Dr. Ralf Stoll - 11.05.2012 14:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Hilfe für Anleger des SEB Immoinvest, Klagen bei Gericht eingereicht, Fachanwalt informiert.

Die Auflösung des SEB Immoinvest ist seit dem 07.05.2012 beschlossene Sache. Es gibt Alternativen zur 5 Jahre dauernden Abwicklung. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gründet Interessengemeinschaft für Anleger.
SEB Immoinvest, Öffnung, öffnet, Abwicklung, abgewickelt, Auflösung, aufgelöst, Liquidation, Interessengemeinschaft, Fachanwalt, Klage, Schadensersatz, offener Immobilienfonds

23 Jahre nach dem Start wurde das Ende des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest durch ein spektakuläres Experiment eingeleitet. Erstmals hatten die Anleger die Möglichkeit und Pflicht, an der Zukunft eines offenen Immobilienfonds aktiv mitzuwirken. Die Testwiedereröffnung am 07.05.2012 endete jedoch mit der Auflösung und Abwicklung des SEB Immoinvest, da die Anzahl der zuvor erteilten Verkaufsaufträge die flüssigen Mittel des offenen Immobilienfonds deutlich überstieg. Zu viele Anleger wollten nach der zweijährigen Schließung die erste Möglichkeit nutzen, um sich von ihren Anteilen zu trennen. Wegen der Auflösung wurde jedoch keine einzige Verkaufsorder ausgeführt und alle Anleger gingen am 07.05.2012 leer aus.


SEB Immoinvest war Ansturm der Anleger nicht gewachsen


Das Medieninteresse an der probeweisen Wiedereröffnung des SEB Immoinvest war enorm, da es sich beim dem rund 6 Mrd. Euro schweren Fonds um ein Flaggschiff der offenen Immobilienfonds handelt. Zudem war die Art und Weise, in der über die Zukunft des SEB Immoinvest entschieden wurde, eine Premiere. Kritisch kommentiert wurde der Zwiespalt, in den die Anleger durch die (vermeintlich) einfache Entscheidung über Verkauf oder Behalten der Anteile des SEB Immoinvest gerieten. So bezeichnete der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bereits im Vorfeld die Entscheidung als "Wahl zwischen Pest und Cholera". Denn die Anleger mussten neben ihren persönlichen (oft eindeutigen Verkaufs-)Wünschen auch die Verantwortung für den gesamten offenen Immobilienfonds mit über 300.000 Privatanlegern übernehmen.


Die jetzt kommende Abwicklung des SEB Immoinvest bedeutet für Anleger in erster Linie eine lange Zeit des Wartens. Zwar sollen im Juni 2012 rund 20 % des Fondsvermögens von ca. 6,3 Mrd. Euro ausgeschüttet werden. Im Rahmen der bis April 2017 dauernden Abwicklung müssen die Anleger sich jedoch mit der halbjährlichen Auskehrung der Erlöse aus dem Verkauf der Immobilien des SEB Immoinvest begnügen. Wie hoch diese Auszahlungen sein werden, hängt davon ab, wie gut das Management des SEB Immoinvest die Fondsimmobilien veräußern kann. Alternativ dazu können Anleger ihre Anteile weiterhin an der Börse verkaufen. Allerdings fallen bei einem Börsenverkauf Gebühren an und es müssen Kursschwankungen einkalkuliert werden. Ob diese beiden Möglichkeiten für Anleger, die ihre Hoffnungen auf eine Anteilsrücknahme am 07.05.2012 setzten, attraktiv sind, sei dahingestellt.


Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest


Eine Alternative zu den Unwägbarkeiten eines Börsenverkaufs und der langwierigen Abwicklung bietet die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam ihre Interessen effektiv durchsetzen zu können.


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SEB Immoinvest Interessengemeinschaft



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