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SEB Immoinvest Auflösung - Klage auf Schadensersatz ist möglich

Pressemeldung von: Dr. Ralf Stoll - 08.05.2012 08:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Interessengemeinschaft für Anleger beitreten. Schadensersatz ist möglich.

Es ist offiziell: der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest wird aufgelöst. Ein spannendes Experiment ist gescheitert. Das Management des SEB Immoinvest legte nach einer zweijährigen Schließung die Entscheidung über das Schicksal des Immobilienfonds in die Hände der Anleger. Die Anleger sollten durch die (vermeintlich einfache) Entscheidung, ob sie ihre Anteile an einem einzigen Probehandelstag verkaufen oder behalten wollen, die Zukunft des Fonds gestalten. Doch der Probehandelstag am 07.05.2012 endete mit dem Aus des SEB Immoinvest, da zu viele Anleger nur noch Eines wollten: Verkaufen. Jetzt gehen alle Anleger vorerst leer aus.


Aus mit Ankündigung


Die "Testöffnung" des SEB Immoinvest fand in der Presse große Beachtung, da über das Schicksal eines großen Immobilienfonds noch nie in einer solchen Manier entschieden wurde. Dabei wurden in der Berichterstattung die problematischen Aspekte des Experiments nicht ausgespart. Vor allem wurde immer wieder auf die Krise der offenen Immobilienfonds und deren mögliche Auswirkungen auf den SEB Immoinvest hingewiesen. Viele Experten, darunter auch der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Rechtsanwälte und auch Verbraucherzentralen rieten Anlegern zum Verkauf. Wie sich zeigte, fanden diese Appelle große Resonanz.


Dass diese Berichterstattung aus Sicht des Managements des SEB Immoinvest kein gutes Omen darstellt, ist leicht nachvollziehbar. So wird in der offiziellen Pressemeldung vom 07.05.2012, die das Aus des SEB Immoinvest bekannt gibt, ausgeführt: "Die nicht enden wollende Kette schlechter Meldungen aus Wirtschaft und Finanzindustrie sowie das unruhige Fahrwasser, in dem sich die Offenen Immobilienfonds seit über zwei Jahren bewegen, hat viele Anleger zermürbt." Dies und weitere Faktoren führten zu einem wahren Sturm von Verkaufsorders für Anteile des SEB Immoinvest.


Zwar hatte das Management des SEB Immoinvest im Vorfeld des 07.05.2012 die flüssigen Mittel des Fonds kräftig erhöht, um für den erwarteten Ansturm der Anleger gewappnet zu sein. Dennoch überstieg die Anzahl der Verkaufswünsche die Liquidität des SEB Immoinvest deutlich. Für die Anleger, die ihre Anteile am Probehandelstag verkaufen wollten, bedeutet das, dass sie sich doch nicht von ihren Anteilen trennen können. Denn ein Verkauf von Anteilen am 07.05.2012 sollte nur dann stattfinden, wenn alle Rückgabewünsche von Anlegern des SEB Immoinvest berücksichtigt werden können. Anderenfalls werde der Fonds abgewickelt, wie es jetzt der Fall ist.


Abwicklung soll 5 Jahre dauern


Der Zeitplan für die Abwicklung des SEB Immoinvest ist sehr langgestreckt. Insgesamt 5 Jahre, bis zum April 2017, hat das Management Zeit, um die Immobilien des Fonds zu verkaufen und die Erlöse an die Anleger auszukehren. Diese sollen im Halbjahresrhythmus Auszahlung aus den Verkäufen erhalten. Die erste Auszahlung soll bereits im Juni 2012 erfolgen. Dabei sollen im Rahmen dieser ersten Ausschüttung rund 20 % des Fondsvolumens von ca. 6,3 Mrd. Euro an die Anleger ausgezahlt werden. Die Höhe der folgenden Auszahlungen bemisst sich daran, wie erfolgreich die Immobilien des SEB Immoinvest veräußert werden können.


Für die Anleger beginnt nun die lange Zeit des Wartens, wenn sie an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten. Oder sie können den Gang an die Börse wagen, da die Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an die Börse gehandelt werden. Allerdings müssen bei einem Börsenverkauf neben Kursschwankungen auch Verkaufsgebühren einkalkuliert werden. Beide Alternativen sind für Anleger, die nach der zweijährigen Schließung ihre Hoffnungen auf einen Verkauf am 07.05.2012 setzten, wenig attraktiv.


Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest


Eine Alternative hierzu bietet die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. So wurden bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht eingereicht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam ihre Interessen durchsetzen zu können.

Mehr Informationen unter:

SEB Immoinvest Infoportal

SEB Immoinvest Interessengemeinschaft






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