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Schufa Urteil - Schufa unterliegt im Markenrecht und UWG

Pressemeldung von: OVM GmbH - 21.03.2013 08:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

SCHUFA unterliegt im Markenrechtsstreit bei der Verwendung von -Schufa- in Bezeichnungen wie - Kredit-ohne-Schufa. Der Name "SCHUFA" = Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist markenrechtlich geschützt. Die Schufa fühlte sich in Ihren Markenrechten verletzt, da im Internet von Kredit und Finanzvermittlungen der sogenannte - Kredit ohne Schufa - mit dieser Bezeichnung angeboten wird. Dieser Begriff beinhaltet eben den Namen "Schufa". So mahnte die Schufa bestimmte Kreditvermittlungen ab, diesen geschützen Namen in derartigen Kombinationen nicht mehr zu benutzen, wie z.b schufafreier Kredit, Kredit schufafrei, Ohne Schufaauskunft etc. Ebenfalls wurde abgemahnt die Bezeichnung Schufa in Domainnamen, wie schufafreierkredit.de, kreditschufafrei.de etc. und auch die Benutzung in Meta Tags. Mittels einweistweiliger Verfügung ging die Schufa dagegen vor. Der Rechtsstreit landete vor dem Landgericht Hamburg. Das Landgericht Hamburg entschied eindeutig zu Gunsten der Kreditvermittlungen und sah keinen Verstoß gegen das Markenrecht und auch nicht gegen das UWG. Die Schufa ging jedoch in Berufung und das Urteil wurde vom Hanseatischen OLG (Urteil vom 06.11.2004 AZ 5 U 64/03)nochmals überprüft. Auch das Hanseatische OLG sah hier keine Verstöße gegen das Markenrecht und das UWG und entschied eindeutig für die Kreditvermittlungen. Grundaussage des Gericht: Der Antragsgegner verwendet den Begriff SCHUFA in den angegriffenen Domainbezeichnungen im Ergebnis produktbeschreibend, nämlich zur Bezeichnung einer bestimmten Art von Krediten im Sinne einer Negativabgrenzung zu den Darlehensgeschäften, bei denen wie dies die Regel ist - die Dienstleistungen der Antragstellerin in Anspruch genommen werden. Damit bedient sich der Antragsgegner nur eines Sprachgebrauchs, der sich in Deutschland im Widerspruch zu der tatsächlichen Rechtslage - bei der Verwendung der Marke bzw. Unternehmenskennzeichnung der Antragstellerin eingebürgert hat. Das Urteil ist nachzulesen: http://www.kredit1a.de/kredit-gerichtsurteile/schufa-markenrecht-uwg-bavaria-finanz.php

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