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Gründungszuschuss soll wieder Pflichtleistung werden

Pressemeldung von: imc Unternehmensberatung - 05.11.2013 10:19 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die Bundesagentur für Arbeit soll den Gründungszuschuss wieder in eine Pflichtleistung ändern, die bisherige Ermessensentscheidung bei der Beantragung soll damit beendet werden.
Gründungszuschuss soll wieder Pflichtleistung werden
Tipps und Tricks zum Gründungszuschuss
Nach Informationen der Rheinischen Post ist dies ein Ergebnis der Arbeitsgruppe Wirtschaft im Rahmen der Koalitionsverhandlungen. Das Arbeitspapier soll heute beschlossen werden. Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Gründer für die Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen wird die ursprünglich von U. v. der Leyen durchgesetzte Änderung nun revidiert. Wann die Änderung gesetzlich verankert wird, ist bisher nicht bekannt. Trotzdem eine erfreuliche Meldung für alle GründerInnen für mehr Planungssicherheit im Rahmen der Existenzgründung. Mehr Informationen zum Gründungszuschuss (http://www.foerdermittel-experte.de/businessplan-gruenderzuschuss.html) und weiteren Fördermitteln unter http://www.foerdermittel-experte.de/businessplan-gruenderzuschuss.html Zudem ist eine neuer Leitfaden erschienen "Tipps und Tricks zum Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" Dieser liefert zudem Ausfüllanleitungen, Checklisten, Tipps zum Schreiben und Rechnen des Businessplans sowie ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragestellungen kommen hinzu. Der Leitfaden ist erschienen im BOD-Verlag unter der ISBN 978-3-7322-4887-2. foerdermittel-experte.de Diplom-Betriebswirt Andreas M. Idelmann Email: beratung@foerdermittel-experte.de Adresse Düsseldorf: Tel.: 0211 - 911 82 196 Benzenbergstr. 2 40219 Düsseldorf Adresse Bochum: Tel.: 0234 - 9310237 Kortumstr. 16 44787 Bochum

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