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Grand Hotel Heiligendamm: Insolvenzverfahren am 1. Mai eröffnet - Anmeldefrist: 15. Juni 2012

Pressemeldung von: Erich Jeske - 03.05.2012 14:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Eine Information des DVS-Deutscher Verbrauchschutzring für Anleger


Erfurt, 3. Mai 2012. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, hat das Amtsgericht Aachen zum 1. Mai das Insolvenzverfahren für das Grand Hotel Heiligendamm eröffnet.

Vor rund zwei Monaten ging das Grand Hotel Heiligendamm Pleite (der DVS berichtete ausführlich). Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG (Vettweiß) durch das Amtsgericht in Aachen (Az: 92 IN 47/12) können nun die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 15. Juni 2012 anmelden. Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, habe der Insolvenzverwalter, Jörg Zumbaum, am 27. April 2012 bei einer Mitarbeiterversammlung erklärt, dass es zehn Bewerber für die Übernahme des Grand Hotels gebe. Der Betrieb des Hotels werde weitergeführt. Nun müsse man das Image des Hauses verbessern und einen neuen Gästekreis erschließen. Die Stimmung unter den 300 Mitarbeitern sei sehr positiv.

Anleger müssen schnellstens handeln

Anders sieht die Stimmung bei vielen der insgesamt 1.900 Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm-Anlegern aus, die zurzeit erwägen, zu klagen. Wer Geld in den Fonds gesteckt hat, sollte seine Beteiligung schnellstens von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Die DVS-Geschäftsführerin Claudia Lunderstedt-Georgi warnte schon im März: "Wer Beteiligungen über den Fundus Fonds 34 an der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG hält, ist faktisch Kommanditist und haftet mit seiner Einlage unter Umständen auch für die Schulden der Gesellschaft, insbesondere bei bestehender Nachschussverpflichtung. Wir raten Anlegern ganz dringend ihre Unterlagen von einem auf das Kapitalrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. So kann festgestellt werden, ob und wie auch anderweitig Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können". Diese Prüfung muss jedoch schnell gehen, denn Forderungen der Insolvenzgläubiger müssen bis zum 15. Juni 2012 angemeldet werden!

Vorsicht: Verjährung!!!

Ganz wichtig sei auch wann die Anteile erworben wurden. "Ansprüche verjähren seit dem 1.1.2002 innerhalb von drei Jahren nach Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch nach zehn Jahren", so Lunderstedt-Georgi. "Wer Anteile nach dem 1. Januar 2002 gezeichnet hat, sollte sein Zeichnungsdatum im Auge behalten." Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. hat eine Arbeitsgruppe für Fundus-Anleger gegründet. Diese Arbeitsgruppe kann auch telefonisch unter 03641 / 35 35 04 erreicht werden. Auch wenn der Insolvenzverwalter von zehn Kaufinteressenten spricht, rät der DVS Anlegern zur Vorsicht. Denn stellt sich heraus, dass ein vermeintlicher Investor nicht vorhanden ist und wurden die Anlagen dann vor mehr als zehn Jahren gezeichnet, sind jegliche Ansprüche verjährt.

Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport "IHR SCHUTZ" sowie unter: www.dvs-ev.net







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