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Gefährdungsbeurteilung, Sifa, Unterweisung: Arbeitsschutz-Check zum Jahresende für kleine Betriebe

Pressemeldung von: Arbeitssicherheit Scout - 30.10.2026 07:42 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Fünf Pflichten, die Arbeitgeber vor dem Jahreswechsel prüfen sollten, mit kostenlosem Selbst-Check und Einsatzzeiten-Rechner nach DGUV Vorschrift 2

Gefährdungsbeurteilung, Sifa, Unterweisung: Arbeitsschutz-Check zum Jahresende für kleine Betriebe
Dortmund, 29. Oktober 2026 – Ob Bauunternehmen, Reinigungsfirma oder Handwerksbetrieb mit drei Beschäftigten: Das Arbeitsschutzgesetz gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Im Tagesgeschäft geraten viele Pflichten jedoch in Vergessenheit, bis die Berufsgenossenschaft zur Betriebsbesichtigung kommt oder ein Arbeitsunfall passiert. Arbeitssicherheit Scout empfiehlt deshalb einen kurzen Arbeitsschutz-Check zum Jahresende. Diese fünf Punkte sollten Arbeitgeber prüfen:

Gefährdungsbeurteilung erstellt und aktuell?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ermitteln, Schutzmaßnahmen festlegen und das Ergebnis dokumentieren. Dazu gehört ausdrücklich auch die psychische Belastung. Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Papier: Neue Maschinen, neue Tätigkeiten, ein Umzug oder ein Unfall machen eine Aktualisierung nötig. Ohne sie fehlt die Grundlage für fast alle weiteren Pflichten, etwa für Prüffristen und Unterweisungsinhalte. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bestellt?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 verpflichten jeden Betrieb mit Beschäftigten, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt zu bestellen. Wie viele Stunden Betreuung nötig sind, hängt von der Branche und der Zahl der Beschäftigten ab. Kleine Betriebe können je nach Berufsgenossenschaft zwischen Regelbetreuung und alternativer Betreuung (Unternehmermodell) wählen. Wer bisher keine schriftliche Bestellung vorweisen kann, sollte das vor dem Jahreswechsel nachholen. Unterweisungen für alle Beschäftigten durchgeführt?

Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, Jugendliche halbjährlich. Die Unterweisung muss sich auf die konkreten Gefährdungen am Arbeitsplatz beziehen und sollte mit Datum, Inhalt und Unterschrift dokumentiert werden. Wer die Unterweisungen im Dezember bündelt, startet mit sauberen Nachweisen ins neue Jahr. Elektrische Geräte nach DGUV Vorschrift 3 geprüft ?

Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen oder Baustromverteiler: Elektrische Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüffristen legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest, auf Baustellen sind sie in der Regel deutlich kürzer als im Büro. Abgelaufene Prüfplaketten gehören zu den häufigsten Mängeln bei Betriebsbesichtigungen. Ersthelfer ausgebildet und Vorsorge organisiert?

Schon ab zwei anwesenden Beschäftigten muss nach DGUV Vorschrift 1 mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer vorhanden sein, die Fortbildung ist alle zwei Jahre fällig. Zusätzlich müssen Arbeitgeber je nach Tätigkeit die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV veranlassen oder anbieten, zum Beispiel bei Lärm, Tätigkeiten mit Atemschutz oder Bildschirmarbeit. Kostenloser Selbst-Check und Einsatzzeiten-Rechner Wer wissen möchte, wo der eigene Betrieb steht, kann auf arbeitssicherheitscout.de den kostenlosen Selbst-Check nutzen. 15 kurze Fragen zu sieben Bereichen des Arbeitsschutzes zeigen ohne Anmeldung in rund drei Minuten, wo Handlungsbedarf besteht. Der Einsatzzeiten-Rechner ermittelt zusätzlich, wie viele Stunden Betreuung durch Sifa und Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2 anfallen.

„Die meisten Unternehmer wollen alles richtig machen, wissen aber nicht, wo sie anfangen sollen“, sagt Tayyip Ünal, Geschäftsführer von Arbeitssicherheit Scout. „Mit einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung und einer bestellten Sifa ist schon der größte Teil geschafft. Wir bringen Betriebe mit geprüften Fachleuten aus ihrer Region zusammen, damit das schnell und unkompliziert geht.“

Über Arbeitssicherheit Scout erhalten Betriebe kostenlos und unverbindlich Angebote von persönlich geprüften Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten sowie Prüf- und Schulungspartnern, deutschlandweit. Für Betriebe mit einer akuten Frist der Berufsgenossenschaft gibt es zusätzlich einen Express-Service.

Kostenloser Selbst-Check: https://arbeitssicherheitscout.de/#selbstcheck

Einsatzzeiten-Rechner nach DGUV Vorschrift 2: https://arbeitssicherheitscout.de/einsatzzeiten-rechner

Firmenkontakt:
Arbeitssicherheit Scout
Tayyip Ünal
Antonio-Segni-Straße 4
44263 Dortmund
E-Mail: info@arbeitssicherheitscout.de
Telefon: +49 231 9931 9960
Homepage: https://arbeitssicherheitscout.de


Firmenbeschreibung:
Arbeitssicherheit Scout ist eine Marke der ThinkPro24 GmbH mit Sitz in Dortmund. Die Plattform vermittelt Betrieben geprüfte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte sowie Prüf- und Schulungspartner – von der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 über Gefährdungsbeurteilungen, DGUV-V3-Prüfungen und Unterweisungen bis zu Brandschutz und ISO 45001. Mit dem kostenlosen Selbst-Check, dem Express-Service bei Fristen der Berufsgenossenschaft und einem regionalen Partnernetzwerk macht Arbeitssicherheit Scout Arbeitsschutz für Handwerk, Kleinbetriebe und Mittelstand einfach.

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Tayyip Ünal
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44263 Dortmund
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Telefon: +49 231 9931 9960
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