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E-Bilanz: Fakten zur Neurregelung

Pressemeldung von: Trimborn. Tackenberg. Partner GbR - 23.05.2013 12:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Elektronische Übermittlung der Unternehmensbilanz an das Finanzamt ist ab dem Geschäftsjahr 2013 verpflichtend Steuern (http://finanzensteuern.de/) : Das Bundesministerium für Finanzen hat eine grundlegende Änderung der Bilanzvermittlung an die zuständigen Finanzämter beschlossen. Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln, müssen diese zukünftig für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2012 zwingend elektronisch abgeben. Dies betrifft auch die Gewinn- und Verlustrechnung. E-Bilanz hat entscheidende Vorteile Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) verfolgt mit der Umstellung auf die elektronische Übertragung der Unternehmensbilanz das Ziel, Fehlübertragungen zwischen der Papierform und den vom Finanzamt gespeicherten Daten zu vermeiden. So werden durch die E-Bilanz (http://finanzensteuern.de/news/die-neue-e-bilanz/) Prozesse vereinfacht und die Steuerermittlung deutlich effizienter gestaltet. Zudem soll durch die elektronische Übermittlung die Bearbeitungszeit verringert werden, was zu einer Kostenersparnis führt. Papierform ist für das Geschäftsjahr 2012 weiterhin geduldet Gemäß des Gesetzes sind die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ausschließlich durch Datenfernübertragung - also elektronisch - zu übermitteln. Beanstandet wird hingegen nicht, wenn der erste maßgebende Geschäftsabschluss noch in Papierform abgegeben wird. Wichtig: Stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein, ist die E-Bilanz für Steuerpflichtige für die Unternehmensbilanz 2013 gesetzlich vorgeschrieben. Steuerberater (http://finanzensteuern.de/leistungen/steuerberatung/) kann offene Fragen klären Da für die elektronische Unternehmensbilanz strenge Gliederungsvorschriften gelten, sollte bei Unklarheiten die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. Entsprechende Fachkräfte beantworten offene Fragen zur E-Bilanz und beraten hinsichtlich einer korrekten Datenerfassung bei der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung.

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Firmenkontakt:
Trimborn. Tackenberg. Partner GbR
Christoph Gulla
Holtkampstraße 19-21
46145 Oberhausen
E-Mail: info@trimborn-partner.de
Telefon: 02 08 / 6 90 59-0
Homepage: http://finanzensteuern.de/


Firmenbeschreibung:
Trimborn . Tackenberg . Partner mit Sitz in Düsseldorf und Oberhausen ist eine erfahrene Kanzlei mit den Schwerpunkten Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Seit 1978 beraten die Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellten sowie freien Mitarbeiter und Kooperationspartner ihre Klienten umfassend und individuell.

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Holtkampstraße 19-21
46145 Oberhausen
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