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DWS Immoflex Vermögensmandat Fachanwalt vertritt Anleger

Pressemeldung von: Dr. Ralf Stoll - 15.05.2012 14:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Informationen zum geschlossenen DWS Immoflex Vermögensmandat.

Der Immobiliendachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat ist seit dem 30.04.2012 geschlossen. Seitdem können die Anleger des im Oktober 2007 gestarteten Dachfonds (Wertpapierkennnummer: DWS0N09) ihre Anteile nicht mehr an die Fondsgesellschaft zurückgeben; Anspar- und Entnahmepläne werden ebenfalls nicht mehr bedient. Die Schließung des DWS Immoflex Vermögensmandat wurde erforderlich, da die flüssigen Mittel des Dachfonds durch vermehrte Anteilsrückgaben unter 5 % rutschten. In einem solchen Fall muss ein Fonds von Gesetzes wegen geschlossen werden, um die Anleger zu schützen. Nach Angaben des Managements des DWS Immoflex Vermögensmandat wurden die vielen Rückgaben durch die Krise der offenen Immobilienfonds, über die in den letzten Monaten intensiv in der Presse berichtet wurde, ausgelöst.

Über 95 % des Fondsvermögens stecken in eingefrorenen oder aufgelösten Zielfonds

Offene Immobilienfonds, in die der DWS Immoflex Vermögensmandat bevorzugt investierte, werden seit Monaten von einer Schließungs- und Auflösungswelle überrollt. Das Fondsvermögen von rund 100 Mio. Euro ist zu über 95 % in eingefrorenen oder aufgelösten offenen Immobilienfonds gebunden und steht dem Dachfonds daher nicht frei zur Verfügung. Zu den problembehafteten Zielfonds gehören die aufgelösten Immobilienfonds SEB Immoinvest, TMW Weltfonds und AXA Immoselect. Bei dem Zielfonds CS Euroreal wird sich am 21.05.2012 entscheiden, ob der offene Immobilienfonds ebenfalls abgewickelt wird, ober ob der Fonds unter geänderten Bedingungen wieder öffnet.

Im Fall einer Öffnung des CS Euroreal werden Anteilsrückgaben über 30.000 Euro nur noch nach einer zweijährigen Mindesthaltefrist und einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist an einem fixen Rückgabetermin möglich sein. Von dieser Regelung sind Dachfonds wie der DWS Immoflex Vermögensmandat besonders betroffen. Auf jeden Fall werden durch diese Regelung die Chancen, dass der DWS Immoflex Vermögensmandat in nächster Zukunft die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird, nicht vergrößert. Dasselbe gilt auch, wenn der Zielfonds abgewickelt werden sollte.

Alternativen zur unbefristeten Schließung

Da die Aussichten auf eine baldige Öffnung des DWS Immoflex Vermögensmandat augenblicklich alles andere als rosig sind, kommt für die Anleger die Krux, dass Dachfonds unbefristet geschlossen werden können, besonders schwer zum Tragen. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile am DWS Immoflex Vermögensmandat bis auf weiteres nur an der Börse verkaufen können. Dort müssen die Anleger allerdings Verkaufsgebühren und Kursschwankungen einkalkulieren. Eine Alternative für Anleger, die weder ihr Glück an der Börse versuchen möchten noch sich auf die unbefristete Schließung einlassen möchten, stellt die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht dar.

So kann geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihren Anteilen am DWS Immoflex Vermögensmandat trennen können, indem beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft wird. Zu den typischen Fehlern gehört beispielsweise, dass die Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds verbunden sind, hingewiesen wurden. Zu diesen Risiken gehört neben dem Totalverlustrisiko auch die Möglichkeit einer unbegrenzten Schließung. Wegen dieser Möglichkeit ist ein Dachfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat für Anleger, die jederzeit auf ihr Geld zugreifen möchten, ungeeignet. Es muss auch überprüft werden, ob Vermittlungsprovisionen flossen, über die die Berater die Anleger aufklären mussten. Weiterhin musste den Anlegern auch ein Prospekt, in dem der DWS Immoflex Vermögensmandat detailliert beschrieben wird, ausgehändigt werden.

Wurde in dem Beratungsgespräch gegen eine dieser Pflichten verstoßen oder wurde ein ähnlicher Fehler begangen, bestehen für Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Dann müssen die Anleger des Dachfonds nicht auf das Ende einer unbefristeten Schließung warten und können ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückerhalten. Dies wird auch durch erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigt. Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. So werden bundesweit zahlreiche Prozesse für Anleger, die in offene Immobilienfonds oder Immobiliendachfonds investierten, geführt, insbesondere vor den Landgerichten Berlin und Frankfurt am Main.

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DWS Immoflex Vermögensmandat Fachanwalt




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