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Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Pressemeldung von: GBS-Die PublicityExperten - 05.08.2026 08:32 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Kosten der Lebensführung

Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
Steuerberater Roland Franz
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, erklärt, dass der Bundesfinanzhof für den Bereich der doppelten Haushaltsführung eine wesentliche Klarstellung getroffen hat, die unmittelbare Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug in der Einkommensteuererklärung hat.

In seinem Urteil vom 29.04.2025 (VI R 12/23, veröffentlicht im BStBl 2025 II S. 892) stellt der Bundesfinanzhof klar, dass bei einer doppelten Haushaltsführung die gesetzlich geforderte finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nur bei Mehrpersonenhaushalten relevant ist.

Führt der Steuerpflichtige am Lebensmittelpunkt einen Ein-Personen-Haushalt, entfällt dieses Erfordernis vollständig.

„Entscheidend ist damit allein das Innehaben einer eigenen, nach Größe und Ausstattung selbständigen Wohnung am Lebensmittelpunkt und das Führen eines eigenen Haushalts. Der Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung kann bei einem Ein-Personen-Haushalt am Lebensmittelpunkt also nicht an der sonst notwendigen fehlenden finanziellen Beteiligung scheitern“, erläutert Steuerberater Roland Franz.

Das bedeutet konkret: Steuerpflichtige können sich damit insbesondere in Fällen unentgeltlich überlassener Wohnräume, wie zum Beispiel im Elternhaus, auf einen eigenen Hausstand berufen, sofern sie dort einen eigenständigen Haushalt führen.

Im Ergebnis erweitert das Urteil somit die Abzugsmöglichkeiten für Studierende, Berufseinsteiger und Arbeitnehmer in Zweitausbildung.

Quelle: NWB-Verlag, NWB 16/2026

Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Telefon: 0201-81095-0
Homepage: http://www.franz-partner.de


Firmenbeschreibung:
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
E-Mail: ag@publicity-experte.de
Telefon: 0201-8419594
Homepage: http://www.publicity-experte.de

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