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Bausparvertrag übertragen statt verkaufen

Pressemeldung von: Vincent Vallo - 08.05.2012 12:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Portal Bausparvertrag.org weist auf Alternative zur Kündigung oder Veräußerung hin

Osnabrück - Bausparverträge sind als Geldanlage sehr beliebt und gerade für junge Familien eine gute Möglichkeit, ein Eigenheim zu finanzieren. Aber nicht alle Bausparer können die angesparte Summe tatsächlich wie vorgegeben nutzen. Die Lebensplanung kann sich ändern und eine eigene Immobilie oder ein förderungsfähiger Ausbau ist mitunter nicht mehr notwendig. Viele Menschen sehen dann im Verkauf oder in einer Kündigung des laufenden Vertrages den einzigen Ausweg. Doch es gibt eine sinnvolle Alternative, die finanziell lohnender ist: das Übertragen des Bausparvertrages auf einen Angehörigen.

Das Portal Bausparvertrag.org weist darauf hin, dass eine Kündigung oder ein Verkauf des Vertrages zu großen Nachteilen führen kann. Unter http://www.bausparvertrag.org/ratgeber/bausparvertrag-uebertragen/ erklärt die Redaktion des unabhängigen Portals, worauf Bausparer achten sollten. Denn mit einem Verkauf ihres Vertrages müssen ggf. bereits erhaltene Wohnungsbauprämien zurückbezahlt werden und der Darlehensanspruch geht verloren. Die Redaktion empfiehlt daher, die Möglichkeit eines Übertragens zu prüfen.

Nur an einen Angehörigen lässt sich ein Bausparvertrag übertragen. Der Begriff ist jedoch weit gefasst. Darunter fallen neben direkten Angehörigen wie Eltern, Kinder und Geschwister auch Schwager, Nichten und Pflegekinder sowie Verlobte. Je nach Situation und Bausparkasse kann es sogar noch Ausnahmen von dieser Begrenzung geben. Allerdings behalten sich Bausparkassen grundsätzlich vor, einer Übertragung zuzustimmen. Es gibt keinen Rechtsanspruch. In der Praxis kommt es aber in der Regel nicht zu Problemen, wenn jemand seinen Bausparvertrag übertragen möchte.

Der Vorteil beim Übertragen eines Bausparvertrages: Sämtliche Vertragsdetails gehen auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet, dass zum Beispiel staatliche Förderprämien ebenso erhalten bleiben wie die Zinskonditionen und der Darlehensanspruch. Die Redaktion von Bausparvertrag.org weist darauf hin, dass zusätzlich auch die Bewertungszahl erhalten bleibt, womit es bei der Zuteilung des Bausparvertrages zu keinen Verzögerungen kommt.

Bausparern rät die Redaktion von Bausparvertrag.org die Möglichkeiten einer Übertragung des Vertrages an einen Angehörigen zu prüfen. Dies sei oftmals der beste Weg, um die bereits erreichten Vorteile nicht aufzugeben. Ausführliche Informationen zu diesem Thema und anderen Aspekten des Bausparens sind auf der Webseite des Portals nachzulesen.




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