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Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Pressemeldung von: HUK-COBURG Unternehmenskommunikation - 21.07.2026 10:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Hund & Haus des Nachbarn hüten: Geht was schief, helfen die meisten Privathaftpflicht-Versicherer.
Vor der Entspannung im Urlaub ist einiges zu organisieren: Wer leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Oft helfen freundliche Nachbarn. Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert, wenn der hilfsbereite Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt?

Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den Teppich ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.

Neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse aber auch eine menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht-Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss. Sie unterstützen die Nachbarschaftshilfe und regulieren die Schäden.

Mit fremden Hunden Gassi gehen

Wer sich um einen fremden Hund kümmert, sollte beim Hundebesitzer nach einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung (https://www.huk.de/haus-haftung-recht/haftpflichtversicherung/hundehaftpflicht.html) fragen. Durch sie ist man kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen Bundesländern – wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen Pflicht.

Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung (https://www.huk.de/haus-haftung-recht/haftpflichtversicherung/private-haftpflichtversicherung.html) mitversichert, wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche Versicherer die Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, muss die sich um den Schaden kümmern.

Firmenkontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Grit Renning
HUK-COBURG-Platz 1
96444 Coburg
E-Mail: presse@huk-coburg.de
Telefon: 09561-9622611
Homepage: https://www.huk.de/


Firmenbeschreibung:
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit deutlich über 13 Mio. Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2025 von rund 11 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 14,5 Mio. versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Haftpflicht- und Hausratversicherung ist sie ebenfalls führend. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2025 insgesamt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Pressekontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Grit Renning
HUK-COBURG-Platz 1
96444 Coburg
E-Mail: presse@huk-coburg.de
Telefon: 09561-9622611
Homepage: https://www.huk.de/

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