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Anschlussfinanzierungen für Immobilienkredite nicht verkomplizieren

Pressemeldung von: Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 22.03.2017 09:27 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Wohnimmobilienfinanzierung

(Mynewsdesk) München, 22. März 2017 – Anschlussfinanzierungen für Immobilienkredite dürfen nicht durch gesetzliche Auflagen unnötig verkompliziert werden. Das fordern die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken anlässlich der heutigen Beratungen über das „Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz“ im Finanzausschuss des Bundestags. Das geplante Regelwerk soll die Vorschriften für die Vergabe von Immobilienkrediten präzisieren, nachdem die umstrittene Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie für erhebliche Verunsicherung gesorgt hatte. Aber auch im Entwurf des Korrekturgesetzes ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt, dass Verbraucher nach Auslauf einer Immobilienfinanzierung eine Anschlussfinanzierung erhalten können, ohne erneut eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchlaufen zu müssen. Somit besteht nach wie vor die rechtliche Unsicherheit, dass sie womöglich kein Darlehen mehr erhalten.

Dazu Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB): „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kunden, die ihren Kreditverpflichtungen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung immer ordnungsgemäß nachgekommen sind, bei einer Anschlussfinanzierung erneut ihre Kreditwürdigkeit nachweisen sollen. Der Gesetzgeber sollte hier die Dinge nicht verkomplizieren, zumal in der Regel der zu finanzierende Restbetrag geringer als die ursprüngliche Darlehenssumme und damit allemal durch den Immobilienwert gedeckt sein wird.“

Gros erteilt zudem Forderungen eine Absage, die Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitig abgelöste Immobilienkredite zu reglementieren. „Immobilienkäufer wollen langfristig kalkulieren. Das geht aber nur, wenn sie langfristig zu gesicherten Konditionen finanzieren können“, so der GVB-Präsident. Um diesem Bedürfnis der Kunden nachzukommen, seien die Banken bei der Kreditvergabe auf eine realistische Planungsbasis angewiesen. Eine Beschränkung der Vorfälligkeitsentschädigung gefährde diese Grundlage und verteuere Kredite.

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