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Tankbetreiber in der Verantwortung

Pressemeldung von: Supress - 20.03.2017 10:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Nutzung von Heizöl verpflichtet zur Vorsicht

Tankbetreiber in der Verantwortung
Grafik: Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik (No. 5774)
sup.- Wer eine Ölheizung nutzt, benötigt zur Lagerung seines Brennstoffs einen Tank. Sowohl Heizkessel als auch Tankanlage verpflichten den Betreiber zu besonderer Vorsicht, um Umweltschäden durch austretendes Heizöl zu vermeiden. Aber während viele Kessel unter der regelmäßigen Aufsicht des Schornsteinfegers bzw. eines Heizungsfachbetriebs stehen, bleibt der Öltank oft sich selbst überlassen. Streng genommen ist das ein Gesetzesverstoß. Denn laut Wasserrecht liegt die Absicherung vor Ölunfällen in der Verantwortung des Tankbetreibers. Und dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe: Bei einer Zentralheizung, die neben der Raumwärme jederzeit für die Warmwasserbereitung zuständig ist, muss auch der Öltank während des gesamten Jahres ohne Funktionsausfälle die Energie bereitstellen. Vor allem darf es während dieses Dauer-Einsatzes zu keinem Zeitpunkt und an keiner Station der Öl-Lagerung bzw. -Nutzung zu Undichtigkeiten kommen.

Die Betreiberpflichten umfassen deshalb nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) unter anderem regelmäßige Sichtkontrollen der Dichtheit von Tank und Rohrverbindungen inklusive der Befüll- und Lüftungsleitungen. Außerdem sind die sichtbaren Teile auf Rissbildung, Korrosion oder andere Schäden zu überprüfen. Darüber hinaus muss es der Betreiber rechtzeitig bemerken, wenn sich etwa eine Verschraubung lockert oder die Austrittsöffnung der Lüftungsleitung nicht ausreichend gegen Regenwasser geschützt ist. Bildet ein Auffangraum die vorgeschriebene zweite Barriere gegen Öl-Verunreinigungen, muss dort die Unversehrtheit der Beschichtung im Blick behalten werden. Wichtig ist auch die Funktionskontrolle der Sicherheitstechnik wie z. B. eines Leckanzeigegeräts.

Allein schon diese Aufgabenfülle legt es nahe, die vorgeschriebenen Kontrollaufgaben geschulten Profis zu überlassen, weil den Eigentümern dafür meistens Know-how und Erfahrung fehlen. Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Betrieb von Tank und technischem Zubehör kann nämlich an einen wasserrechtlich zugelassenen Tankschutz-Fachbetrieb delegiert werden. Das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) ist ein zuverlässiges Indiz dafür, dass der Betrieb diese Zertifizierung, die erforderlichen Sachkenntnisse und die geeigneten Geräte besitzt (www.bbs-gt.de). Sowohl die Installation einer Tankanlage als auch alle Reinigungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsaufgaben werden von Fachbetrieben mit diesem Prädikat stets auf der Basis der Gesetzeslage und der anerkannten technischen Regeln durchgeführt.

Firmenkontakt:
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
E-Mail: redaktion@supress-redaktion.de
Telefon: 0211/555548
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