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Kein Brennstoffhandel ohne geeichte Zähler

Pressemeldung von: Supress - 07.03.2016 13:17 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Eichgültigkeit wird für Gütezeichen überprüft sup.- Ohne das genaue Messen von Menge, Länge oder Gewicht einer Ware gäbe es in weiten Bereichen des Handels weder Rechtssicherheit noch Verbraucherschutz. Weil die Kunden beim Einkauf die Zuverlässigkeit der Messgeräte nicht selbst überprüfen können, müssen diese in regelmäßigen Abständen neu geeicht werden. Besonders dort, wo es um große Rechnungsbeträge geht, dürfen Käufer noch eine zusätzliche Absicherung erwarten: eine effektive Kontrolle der Gültigkeit dieser Eichungen. Damit kann z. B. beim Einkauf von Heizöl oder Flüssiggas verhindert werden, dass die Heizkosten wegen abgelaufener Eichfristen zum unkalkulierbaren Glücksspiel werden. Solch eine Kontrolle findet regelmäßig statt, wenn der Brennstoff-Lieferant das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) führt. Die Einhaltung der Eichvorschriften sowie die Zuverlässigkeit der weiteren Liefer- und Sicherheitsstandards sind dann Gegenstand unangemeldeter Betriebs- und Fuhrparkbesuche durch Sachverständige (www.guetezeichen-energiehandel.de). So können Kunden sich von geeichten Zähleranlagen überzeugen, noch bevor das Lieferfahrzeug vorm Haus steht.

Firmenkontakt:
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
E-Mail: redaktion@supress-redaktion.de
Telefon: 0211/555548
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