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Heizen mit Holz ohne Feinstaub-Belastung

Pressemeldung von: Supress - 10.11.2014 10:33 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Neue Emissions-Grenzwerte ab Anfang 2015
Heizen mit Holz ohne Feinstaub-Belastung
Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 5148)
sup.- "Richtig verwendet, ist Holz ein umweltgerechter Brennstoff", sagt das Umweltbundesamt (UBA) und betont die hohen Anforderungen, die dafür heute an Holzheizkessel, Kamin- oder Kachelöfen gestellt werden müssen. Denn noch immer belasten nahezu 15 Mio. größtenteils veraltete Festbrennstoff-Feuerungsanlagen die Luft über Deutschlands Dächern mit Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen. Zeitweilig übertreffen die Schadstoffwerte durch die Holzverbrennung privater Haushalte sogar die Auspuff-Emissionen des Straßenverkehrs. Keine Frage also, dass hier Handlungsbedarf besteht: "Die Reduzierung der Feinstaubbelastung des Menschen", so eine aktuelle Einschätzung des Bundesumweltministeriums, "ist die wichtigste lufthygienische Herausforderung unserer Zeit." Vor diesem Hintergrund ist bereits im Jahr 2010 die "Bundesimmissionsschutzverordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" (1. BImSchV) überarbeitet und mit verschärften Emissions-Grenzwerten versehen worden. Die mittlerweile erreichbare Schadstoffarmut moderner Wärmetechnik soll damit Schritt für Schritt auch in Gebäuden mit Holzheizung zum Standard werden. Nun tritt ab dem 1. Januar 2015 die zweite Stufe der novellierten Verordnung in Kraft, in der die Grenzwerte weiter abgesenkt worden sind: Maximal 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter Abluft dürfen neu installierte Einzelraumfeuerungsanlagen dann noch emittieren. Für luftgeführte Pelletöfen liegt das Limit sogar bei nur 0,03 g, für wassergeführte Geräte bei 0,02 g. Ebenfalls lediglich 0,02 g/m3 beträgt der zulässige Höchstwert bei den immer beliebter werdenden Pelletkesseln, die ein ganzes Haus zentral beheizen können. Diese Werte sind nach Angaben des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) so niedrig, dass erst spezielle Messgeräte entwickelt werden mussten, um sie überhaupt erfassen zu können. Für bereits bestehende Anlagen gelten je nach Installationsdatum unterschiedliche Übergangsfristen. Wer auch zukünftig mit dem nachwachsenden Brennstoff Holz heizen möchte, für den lohnt sich grundsätzlich ein möglichst schneller Umstieg auf zeitgemäße Biomasse-Wärmetechnik. Hightech-Anlagen wie z. B. die Pelletkessel-Modelle BPH des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) (http://www.wolf-heiztechnik.de) stehen heute in Sachen Wärme- und Bedienkomfort den Gas- oder Ölheizkesseln in nichts nach. Sie werden automatisch befüllt, geregelt und gereinigt und verfügen sogar über eine mikroprozessor-gesteuerte Überwachung der Abgaswerte (www.wolf-heiztechnik.de). Die strengeren Anforderungen der 1. BImSchV ab 2015 werden von diesen Anlagen problemlos erfüllt. Es besteht auch die Option auf das Zusammenspiel mit einer Solaranlage in einem gemeinsamen, besonders energieeffizienten Wärmesystem.

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Ilona Kruchen
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