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Energiezähler müssen geeicht sein

Pressemeldung von: Supress - 27.10.2014 10:17 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Exakte Messung verhindert Kostenfallen
Energiezähler müssen geeicht sein
Foto: Fotolia (No. 5146)
sup.- Kleine Ursache, große Wirkung: Eine minimale, aber kontinuierliche Ungenauigkeit bei der Messung des Energieverbrauchs kann auf Dauer fatale Folgen haben - für Privatverbraucher ebenso wie in der Bilanz eines Gewerbebetriebs. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Abgabezähler für Strom, Gas und andere Brennstoffe ihre Aufgabe mit allerhöchster Präzision erledigen. Um dies zu gewährleisten, gilt bei solchen Mess-Vorrichtungen die Pflicht zur regelmäßigen Eichung durch staatlich anerkannte Prüfstellen. Ein so genanntes Eichzeichen in Form einer Plakette bestätigt dann die Eichgültigkeit und gibt Auskunft über die Laufzeit bis zum nächsten fälligen Prüftermin. Gerade für Betriebe mit einem hohen Wärmebedarf sind geeichte, zuverlässig arbeitende Messgeräte ein Schutz vor verdeckten Kostenfallen. Eichzeichen für den Energiebezug sind also ebenso wichtige Dokumente wie andere Qualitätsnachweise oder Zertifikate, die die geschäftlichen Beziehungen absichern. Die Eichgültigkeit z. B. von Strom- oder Gaszählern kann vom Energieverbraucher mit einem kurzen Blick auf die Plakette jederzeit überprüft werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn die Wärme-Energie per Tankwagen angeliefert wird. Zwar ist für die Abgabe von transportablen Brennstoffen wie z. B. Heizöl oder Flüssiggas ebenfalls ein geeichter Mengenzähler vorgeschrieben. Aber der befindet sich am Lieferfahrzeug des Energiehändlers und ist vom Kunden allenfalls während der Befüllung des eigenen Tanks kontrollierbar. Ein Manko, das leicht auszugleichen ist: Wenn der Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel ausgezeichnet wurde, unterliegt die Einhaltung aller Eichvorschriften sogar einer wesentlich engmaschigeren Überprüfung als es die Gesetze verlangen. Es lohnt sich also, bei der Lieferantenauswahl auf diese Kennzeichnung zu achten. Denn die externen Sachverständigen, die die Begutachtungen durchführen, nehmen nicht nur die Zähleranlagen unter die Lupe. Produktgüte, Preistransparenz, Sicherheitsstandards und die Beratungskompetenz der Mitarbeiter müssen ebenfalls den strengen Prüfkriterien nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (Sankt Augustin) gerecht werden. Unter www.guetezeichen-energiehandel.de sind alle Lieferanten abrufbar, bei denen dieser Qualitäts-Check u. a. eine aktuelle Zähler-Eichung und damit eine Übereinstimmung von Wärmeverbrauch und Heizkosten belegt.

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Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
E-Mail: redaktion@supress-redaktion.de
Telefon: 0211/555548
Homepage: http://www.supress-redaktion.de


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