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Auslegungsfragen zur 1.BImSchV: LEDA stellt kostenlosen Rechner ins Netz

Pressemeldung von: Anja Steenweg - 21.05.2012 14:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Feste Brennstoffe im Fokus - Vereinfachter rechnerischer Nachweis der maximal erforderlichen Nennwärmeleistung für Einzelraumfeuerungsanlagen

Leer. - Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat für die am 22. März 2010 in Kraft getretene Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) am 5. August 2011 einen Katalog von Auslegungsfragen vorgelegt, der insbesondere Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe betrifft.

Für Festbrennstoffgeräte (Kamin-, Kachel- und Pelletöfen sowie Heizkamine, offene Kamine und Grundöfen) werden demnach gesonderte Anforderungen hinsichtlich Grenzwerte, Überwachung und Übergangsregelungen gestellt. Deshalb ist eine klare Abgrenzung zu den übrigen Feuerungsanlagen erforderlich. Und demzufolge muss sich die Nennwärmeleistung am Wärmebedarf des Aufstellungsraumes orientieren. Dies ist in der Regel für "Luftgeräte" mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW und für "Wassergeräte" mit mehr als 8 kW nachzuweisen.

Ein Nachweis kann über ein schlichtes Tabellenverfahren mit den Eingangswerten "Dämmstandard" und "Raumgröße des Aufstellungsortes" erfolgen. Nachteilig ist die starke Vereinfachung der Aufstellsituation und das fehlende Formblatt für dieses Vorgehen. Alternativ ist eine aufwendige Berechnung nach DIN EN 12831 erforderlich.

Mit wenigen Eingaben per Excel-Tool zum maßgeschneiderten Ofen

Ein vereinfachter rechnerischer Nachweis ist mit dem "BImSchV-Rechner" des norddeutschen Ofenherstellers LEDA möglich, der dem Fachhandwerk ab sofort im Internet unter www.leda.de auf dem Service-Portal des Herstellers kostenlos zur Verfügung steht.

Über ein praktisches Excel-Tool lässt sich dort mit wenigen Eingaben der jeweils "maßgeschneiderte" Ofen bestimmen. Die Ergebnisse der Berechnungen werden auf einem Nachweisblatt dokumentiert, das mit den zuständigen Verbänden der Schornsteinfeger abgestimmt wurde.

"Ziel dieses Berechnungsverfahrens ist eine sinnvolle Leistungsbegrenzung von Einzelraumfeuerungsanlagen, um eine umweltschonende Nutzung nachwachsender Brennstoffe zu gewährleisten", so Folkmar Ukena, Geschäftsführer der LEDA Werk GmbH & Co. KG. "Und diesem Ziel kann sich heute kein Handwerker entziehen, der eine erfolgreiche Zukunft unserer Branche mitgestalten möchte."

Mit dem Nachweisblatt immer auf der sicheren Seite

Jeder Handwerker, der den Online-Rechner nutzt, kann mit dem Nachweisblatt allen weiteren Diskussionen aus dem Weg gehen; er leistet zudem durch die Vermeidung zu großer installierter Leistungen einen positiven Beitrag zur Energieeffizienz; und er kann seinen Kunden - ohne großen Aufwand - ein ebenso "sicheres" wie wirtschaftlich attraktives Angebot unterbreiten.

LEDA produziert aktuell mit 170 Mitarbeitern hochwertige gusseiserne Öfen und Kamine mit intelligenter Heiztechnik einschließlich Ofensteuerung und Anschluss an die Zentralheizung. Seit fast 140 Jahren steht das ostfriesische Unternehmen dabei für Qualität und Zuverlässigkeit und hat sich insbesondere als verlässlicher Partner für das Fachhandwerk einen Namen gemacht. Des Weiteren werden anspruchsvolle Guss-Komponenten für die Industrie gefertigt. Entwicklung und Produktion finden ausschließlich in Deutschland statt.

Weitere Informationen im Internet unter www.leda.de.





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