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Wiesenhof Kündigungen - was Mitarbeiter unbedingt beachten sollten

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 01.04.2016 18:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Pressemeldungen zufolge hat ein Teil der Mitarbeiter bei Wiesenhof wegen des Brands bereits die Kündigung erhalten. Für die betroffenen Mitarbeiter soll zudem wohl ein Sozialplan erstellt werden. Was ist den von einer Kündigung betroffenen Wiesenhof-Mitarbeitern zu raten? Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Der wichtigste Rat: Erheben Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, können Sie gegen die Kündigung in der Regel wirksam nichts mehr unternehmen. Nur wenn Sie die Klage einreichen, halten Sie sich alle Optionen offen. Kündigungsschutzklage trotz Sozialplans Auch von den Versprechen eines Sozialplans und entsprechender Leistungen sollte man sich auf gar keinen Fall von der Kündigungsschutzklage abhalten lassen. Die Leistungen aus dem Sozialplan stehen einem später auf jeden Fall zu. Erfolgsaussichten für die Kündigungsschutzklage Die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage können derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Darauf kommt es aber auch nicht an, über 90 Prozent aller Kündigungsschutzklagen enden mit der Vereinbarung einer Abfindungszahlung, obwohl zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs in der Regel der Ausgang des Kündigungsschutzklageverfahrens noch völlig ungewiss ist. Häufige Fehler bei Kündigungen Nachfolgende Punkte müssen Arbeitgeber bei jeder Kündigung beachten. Das ist in der Praxis aber nicht ganz so einfach, gerade wenn Kündigungen unter großem Zeitdruck erfolgen müssen. Hier bieten sich dann Ansatzpunkte für die Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage, die Kündigung erfolgreich anzugreifen. Dies ist dann Voraussetzung für die Erzielung einer guten Abfindung bzw. für die Rettung des Arbeitsplatzes. Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl vornehmen Soweit nicht sämtliche Arbeitnehmer gekündigt werden, muss der Arbeitgeber eine soziale Auswahl zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern durchführen. Der Arbeitgeber muss zunächst alle Arbeitnehmer, die grundsätzlich vergleichbare Tätigkeiten durchführen, herausnehmen. Innerhalb dieser Gruppe muss der Arbeitgeber die einzelnen Arbeitnehmer vergleichen und die am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer zuerst kündigen. Kriterien sind Zeitdauer der Beschäftigung (Betriebszugehörigkeit), Lebensalter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Aber auch Schwerbehinderungen und Betriebsratszugehörigkeiten muss der Arbeitgeber berücksichtigen. Dabei werden regelmäßig Fehler gemacht. Unzureichende Betriebsratsanhörung macht die Kündigung unwirksam Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Hier sind eine Menge Formalien und Fristen einzuhalten. Macht der Arbeitgeber einen Fehler bei der Betriebsratsanhörung, ist die Kündigung in jedem Fall unwirksam. Fehler des Arbeitgebers zur Erzielung einer hohen Abfindung nutzen Insgesamt ist das vom Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachtende Verfahren extrem kompliziert. Hierbei werden häufig Fehler gemacht. Dementsprechend zahlen Arbeitgeber bei einer Klage gegen eine betriebsbedingte Kündigung regelmäßig hohe Abfindungen, um den Arbeitnehmer loszuwerden. Voraussetzung für die Erzielung einer möglichst hohen Abfindung ist auch hier, dass ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt oder Rechtsanwalt möglichst viele Fehler im Verfahren findet und den Arbeitgeber dann im Kündigungsschutzverfahren unter Druck setzt. Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. 30.03.2016 Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

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