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Vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot

Pressemeldung von: Deutsche Investitions- und Förderberatung AG - 12.10.2026 10:17 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Deutsche Förderrente: Wie der Wechsel funktioniert, ohne Förderung zu verlieren

Für Millionen Riester-Sparer stellt sich mit der Reform der privaten Altersvorsorge eine praktische Frage: Was geschieht mit dem bestehenden Vertrag? Die Antwort beginnt mit einer Entwarnung. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Es gibt keine automatische Kündigung, keine Zwangsumwandlung und keinen Verfall des angesparten Kapitals.

Nach Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestehen in Deutschland rund 14,7 Millionen Riester-Verträge. Der Bestand schrumpft seit Jahren, und ein erheblicher Teil der Verträge wird nicht mehr bespart. Das Ministerium schätzt den Anteil ruhender Verträge auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel.

Neu ist ab dem 1. Januar 2027, dass Guthaben aus diesen Verträgen in das Altersvorsorgedepot übertragen werden kann. Neue Riester-Verträge lassen sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abschließen.

Fünf Wege stehen offen

Zum schnellen Handeln zwingt die Reform niemanden. Bestandskunden stehen fünf Möglichkeiten offen, die sich in ihren Folgen deutlich unterscheiden. Vorab eine Regel, die viele nicht kennen: Alte und neue Förderung lassen sich nicht kombinieren. Wer einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließt, stellt damit automatisch auch seine bestehenden Riester-Verträge unwiderruflich auf das neue Förderrecht um.

1. Den Vertrag unverändert weiterführen: Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Förderung, Garantien, Anlageform und vereinbarter Rentenbeginn bleiben, wie sie sind, allerdings nur, solange kein neuer geförderter Vertrag hinzukommt. Sinnvoll ist dieser Weg vor allem bei niedrigen Kosten oder günstigen Garantien.

2. Den Vertrag behalten und nur die Förderung umstellen: Dafür genügt eine Erklärung gegenüber dem bisherigen Anbieter, dessen Zustimmung ist nicht erforderlich. Anlageform, Garantien und übrige Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich bestehen. Die Umstellung ist unwiderruflich. Vorher sollten alte und neue Förderung einschließlich der Steuervorteile verglichen werden, auch mit Blick auf weitere Riester-Verträge und die Förderberechtigung des Ehepartners.

3. Das Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen: Das gesamte Kapital einschließlich der bisherigen Förderung wechselt in ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie oder in ein neues Garantieprodukt. Die Übertragung ist förderunschädlich.

4. Den Riester-Vertrag ruhen lassen und zusätzlich einen neuen Vertrag abschließen: Der Altvertrag wird beitragsfrei gestellt, das Kapital bleibt dort investiert. Neue Beiträge fließen in ein Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt. Eine getrennte Förderung ist dabei nicht möglich: Mit dem Neuabschluss wechselt auch der ruhende Vertrag in das neue Förderrecht.

5. Den Vertrag kündigen: Das Guthaben wird ausgezahlt, was in der Regel als schädliche Verwendung gilt. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen. Dieser Weg ist fast immer der teuerste.

Der entscheidende Unterschied: Übertragung ist keine Kündigung

Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Frage, ob das Geld im Fördersystem bleibt. Bei einer Übertragung wechselt das Kapital lediglich den Vertrag. Sämtliche bisher erhaltenen Zulagen und die geltend gemachten Steuervorteile bleiben erhalten, es muss nichts zurückgezahlt werden, und die Übertragung selbst löst keine Steuer aus.

Bei einer Kündigung verlässt das Kapital dagegen das Fördersystem. Eine solche Kündigung ist in aller Regel förderschädlich. Das bedeutet, dass alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Häufig kommen Stornokosten des Anbieters hinzu. Was auf dem Kontoauszug nach einer schnellen Auszahlung aussieht, ist unter dem Strich meist ein Verlustgeschäft.

Kurz gesagt: Wer wechseln möchte, kündigt nicht, sondern überträgt.

Was der Wechsel bringt

Der wirtschaftliche Vorteil eines Wechsels ergibt sich aus zwei Gründen. Zum einen steigt die Förderung. Die Grundzulage kann künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen, nach bislang 175 Euro. Zum anderen entfällt die Pflicht zur Beitragsgarantie, sofern gewünscht. Damit kann das Kapital vollständig in Fonds und börsengehandelte Indexfonds fließen, statt überwiegend in niedrig verzinsten Anlagen gebunden zu bleiben.

Hinzu kommt die Kostenfrage. Bei vielen älteren Riester-Verträgen liegen die laufenden Kosten zwischen 1,5 und 2,5 Prozent jährlich. Für das Standardprodukt im neuen System hat der Gesetzgeber die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt. Über lange Laufzeiten wirkt sich diese Differenz erheblich aus, weil Kosten den Zinseszinseffekt in gleicher Weise verstärken wie Erträge, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.

Auch die Auszahlungsphase wird flexibler. Neben der lebenslangen Rente ist ein Auszahlplan möglich, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnommen werden. Der frühestmögliche Auszahlungsbeginn liegt im neuen System allerdings grundsätzlich bei 65 Jahren. Viele Riester-Verträge erlauben eine Auszahlung bereits ab 62 Jahren, vor 2012 abgeschlossene Verträge teils noch früher.

Die Spielregeln des Wechsels

Für die Übertragung gelten festgelegte Rahmenbedingungen, die Sparer kennen sollten.

· Die Kosten sind begrenzt. Für die Übertragung darf der aufnehmende Anbieter höchstens eine Verwaltungspauschale von 150 Euro erheben. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen auf das übertragene, bereits geförderte Kapital nicht berechnet werden; für den Neuvertrag selbst können je nach Produkt Kosten anfallen.

· Die Zulagenhistorie wird mit übertragen. Zuständig dafür ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.

· Der Wechsel ist ab dem 1. Januar 2027 mit einer Frist von drei Monaten möglich, während der Ansparphase und noch zum Beginn der Auszahlungsphase. In der Anlaufphase ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, weil viele Verträge gleichzeitig bewegt werden.

· Die Reihenfolge ist entscheidend. Zuerst wird beim neuen Anbieter der Vertrag abgeschlossen, anschließend veranlasst dieser die Übertragung beim bisherigen Anbieter. Wer den Riester-Vertrag vorschnell selbst kündigt, riskiert im ungünstigsten Fall die Auszahlung des Kapitals und die Rückzahlung der gesamten Förderung.

· Bereits gefördertes Kapital wird im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert. Für laufende Neubeiträge gilt diese Einschränkung nicht.

· Beim neuen Anbieter ist ein Dauerzulagenantrag zu stellen, damit die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt werden.

Wann ein Wechsel nicht mehr sinnvoll ist

Ein Wechsel lohnt sich nicht in jedem Fall. Fünf Konstellationen sprechen dafür, den bestehenden Vertrag zu behalten.

· Ein bereits günstiger Vertrag. Es gibt fondsgebundene Riester-Verträge mit Effektivkosten unter 0,5 Prozent. In diesen Fällen ist der Kostenvorteil eines Wechsels gering.

· Ein hoher Garantiezins. Verträge aus den Anfangsjahren der Riester-Förderung enthalten teilweise Zusagen, die am heutigen Markt nicht mehr angeboten werden. Diese Zusage geht mit dem Wechsel verloren.

· Eine kurze Restlaufzeit. Wer nur noch wenige Jahre bis zum Rentenbeginn hat, verfügt kaum über Zeit, um Kursschwankungen auszugleichen. Je näher der Rentenbeginn rückt, desto sorgfältiger ist abzuwägen.

· Enthaltene Zusatzbausteine. Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz, der im Altvertrag mitversichert ist, entfällt beim Wechsel. Ein vergleichbarer Schutz ist in höherem Alter oft nicht mehr oder nur zu deutlich höheren Beiträgen erhältlich.

· Ein baldiger Renteneintritt. Wer kurz vor dem Ruhestand steht und seinen Riester-Vertrag ab 62 Jahren oder früher auszahlen lassen kann, verliert diese Möglichkeit mit dem Wechsel, denn im neuen System beginnt die Auszahlung grundsätzlich frühestens mit 65. Dieser Punkt kann schwerer wiegen als mögliche Kostenvorteile.

Fünf Zahlen geben Aufschluss

Ob eine dieser Ausnahmen vorliegt, lässt sich anhand der jährlichen Standmitteilung prüfen. Fünf Angaben sind dafür ausschlaggebend: das aktuelle Guthaben, die Summe der eingezahlten Eigenbeiträge und erhaltenen Zulagen, die Kosten des Vertrags, der Garantiezins beziehungsweise die garantierte Leistung sowie die Restlaufzeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn.

Aufschlussreich ist vor allem der Vergleich zwischen Guthaben und eingezahlter Summe. Liegt das Guthaben kaum über der Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen, hat der Vertrag über Jahre hinweg kaum etwas erwirtschaftet.

Auch der neue Vertrag will geprüft werden

Wer sich für einen Wechsel entscheidet, sollte den Zielvertrag ebenso genau prüfen wie den bestehenden. So gibt es etwa mit der Deutschen Förderrente (https://deutsche-foerderrente.de) ein Altersvorsorgedepot, das Kosteneffizienz mit umfassender Beratung verbindet. Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG (DIF AG) verzichtet dabei vollständig auf Vertriebsprovisionen und bietet eine persönliche Beratung ohne zusätzliche Kosten an. Diese Kostenstruktur führt dazu, dass vom ersten Euro an mehr Kapital im Vertrag arbeitet.

Persönliche Beratung ohne Kosten

Über die gesamte Laufzeit summiert sich dieser Vorteil zu deutlich höheren Ablaufleistungen. Gleichzeitig handelt es sich bei der Deutschen Förderrente um kein reines Online-Angebot, stattdessen basiert sie auf der persönlichen Beratung durch bundesweit über 150 Förderexperten. Diese Kombination unterscheidet das Angebot grundlegend von Wettbewerbern.

Die Übertragung alter Riester-Verträge in ein neues Altersvorsorgedepot (https://deutsche-foerderrente.de) ist ab dem 1. Januar 2027 möglich. Die Zeit davor lässt sich nutzen, um die eigenen Vertragsunterlagen zusammenzustellen und die Entscheidung vorzubereiten.

Firmenkontakt:
Deutsche Investitions- und Förderberatung AG
Andreas Bitner
Opitzstrasse 12
40470 Düsseldorf
E-Mail: info@deutsche-foerderberatung.de
Telefon: 0049-211-98070110
Homepage: https://deutsche-foerderrente.de


Firmenbeschreibung:
ÜBER DIE DEUTSCHE INVESTITIONS- UND FÖRDERBERATUNG AG
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG mit Sitz in Düsseldorf berät Privatpersonen, Familien und Selbstständige zu staatlichen Förderprogrammen. Das Unternehmen prüft Förderansprüche, ordnet Kombinationsmöglichkeiten ein und begleitet die Antragstellung.
Unter der Marke Deutsche Förderrente vermittelt das Unternehmen ab 2027 geförderte Altersvorsorgeprodukte nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Zum Angebot gehören der Tarif Deutsche Förderrente Standard als Standarddepot, die Deutsche Förderrente Premium als Altersvorsorgedepot ohne Garantie mit den Anlagestrategien Sicherheit, Ausgewogen und Wachstum sowie die Garantievarianten Deutsche Förderrente Premium Garantie 80 und Garantie 100. Die Investmenttarife werden von einer spezialisierten Vermögensverwaltung aufgelegt, die Garantietarife von zwei großen Versicherungsgesellschaften.
In den Investmenttarifen der Deutschen Förderrente werden keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet. Die persönliche Beratung zu Förderung, Tarifwahl und Anlagestrategie erbringt das Unternehmen ohne gesondertes Honorar.

Pressekontakt:
Deutsche Investitions- und Förderberatung AG
Andreas Bitner
Opitzstrasse 12
40470 Düsseldorf
E-Mail: presse@deutsche-foerderberatung.de
Telefon: 0049-211-98070110
Homepage: https://deutsche-foerderrente.de

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