Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen Google

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 30.06.2017 09:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen Google

Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen Google
Die Europäische Kommission hat wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht gegen den Internet-Konzern Google eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verhängt.

Die EU-Kommission ist zu der Überzeugung gekommen, dass der Internetkonzern seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht. Konkret würde der eigene Preisvergleichsdienst gegenüber den Mitbewerbern bevorzugt. Dadurch soll der eigene Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert worden sein, während die Dienste der Mitbewerber bei der Suche nach Online-Shopping-Angeboten erst deutlich weiter hinten zu finden seien und dementsprechend weniger oft angeklickt werden. Der Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten werde dadurch beeinträchtigt.

Dadurch werde dem eigenen Preisvergleichsdienst ein unrechtmäßiger Vorteil verschafft und gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27. Juni 2017. Denn durch dieses Verhalten werde den Mitbewerbern die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Zudem werde dem europäischen Verbraucher die Möglichkeit genommen, zwischen den verschiedenen Diensten wirklich wählen zu können. Google hat nun 90 Tage Zeit, dieses Verhalten abzustellen und den Grundsatz der Gleichbehandlung auf konkurrierende Preisvergleichsdienste und seinen Dienst anzuwenden. Ansonsten drohen dem Konzern hohe Zwangsgelder. Außerdem können die benachteiligten Wettbewerber nach der Entscheidung der EU-Kommission zivilrechtliche Schadensersatzklagen einreichen. Allerdings hat das US-Unternehmen bereits angekündigt, ggf. vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen.

Ob Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, illegale Preisabsprachen oder andere Verstöße gegen das Kartellrecht können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Das bekam beispielsweise auch schon das Lkw-Kartell zu spüren, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dabei geht es im Kartellrecht nicht immer um die großen spektakulären Fälle. Verstöße gegen das Kartellrecht können auch ungewollt und unbewusst geschehen, weil beispielsweise einzelne Vertragsklauseln gegen geltendes Recht verstoßen können. Doch auch dann drohen strenge Sanktionen.

Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von kompetenten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Entsprechende juristische Expertise ist auch gefragt, wenn es bereits zu Verstößen gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht gekommen ist und Forderungen abgewehrt bzw. durchgesetzt werden müssen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html)

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Telefax: 0221-27 22 75-24
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.