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Steuerhinterziehung: Typische Fehler bei der Selbstanzeige

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 26.11.2014 15:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Typische Fehler bei der Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Typische Fehler bei der Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Obwohl es keine Formvorschriften für eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gibt, können Fehler dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und eine Verurteilung droht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterzieher haben die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und so eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Allerdings muss die Selbstanzeige fehlerfrei sein. Ist sie es nicht, kann sie fehlschlagen. Typische Fehler bei einer Selbstanzeige sind beispielsweise, dass eine zu geringe Summe der Steuerschuld angegeben wird oder sie für zu kurze Zeiträume deklariert wird. Um solche und andere Fehler zu vermeiden, sollten unbedingt im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu gezogen werden. Sie wissen, welche Angaben, die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie vollständig ist und entsprechend wirken kann. Wer eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft und damit unwirksam ist. Hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen können die Folge sein. Die Selbstanzeige muss so erfolgen, dass das Finanzamt alle nötigen Daten erhält, um einen neuen Steuerbescheid zu erlassen. Also die Beträge der hinterzogenen Steuern, die Bank und der Zeitraum müssen klar ersichtlich sein. Da die Banken eventuell etwas Zeit benötigen, um die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, kann die Steuerschuld zunächst auch nur geschätzt werden. Doch diese Schätzung sollte möglichst genau und auf keinen Fall zu niedrig sein. Außerdem sollte gegenüber den Behörden schlüssig begründet werden, warum die Steuerschuld zunächst nur geschätzt ist und eine entsprechende Frist für die Nachreichung der fehlenden Unterlagen beantragt werden. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. einem Strafzuschlag innerhalb einer relativ kurzen Frist gezahlt werden. Ist dies nicht auf einen Schlag möglich, können ggfs. Absprachen mit dem Finanzamt über Teilzahlungen getroffen werden. Ab dem 1. Januar 2015 werden die Regeln für die Selbstanzeige voraussichtlich verschärft. Dann werden wahrscheinlich die Strafzuschläge steigen und der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre verlängert. Daher kann es ratsam sein, die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen. http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

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