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Steuerhinterziehung: Nur die Selbstanzeige schützt vor harten Strafen

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 14.03.2017 09:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Nur die Selbstanzeige schützt vor harten Strafen

Steuerhinterziehung: Nur die Selbstanzeige schützt vor harten Strafen
Wer wegen Steuerhinterziehung erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und Strafen zu vermeiden, bleibt nur die Selbstanzeige.

Die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist zwar rückläufig, d.h. aber nicht, dass kein Bedarf mehr besteht oder die Behörden im Kampf gegen Steuerhinterziehung nachlassen. Im Gegenteil: Der grenzüberschreitende Kampf gegen Steuerhinterziehung wird noch weiter verschärft werden. Auch durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten, der in diesem Jahr beginnt, wird es für Steuersünder immer schwieriger, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen.

Wer dies dennoch versucht, treibt ein gewagtes Spiel. Denn Steuerhinterziehung wird hart sanktioniert. Bei einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen. Den alternativlosen Ausweg aus dieser Situation bietet nur die strafbefreiende Selbstanzeige. Sie muss allerdings rechtszeitig gestellt werden, also bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde.

GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist zudem kein Selbstläufer. Sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Schon kleine Fehler werden nicht verziehen und können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Daher sollte eine Selbstanzeige immer mit kompetenter rechtlicher Unterstützung erstellt werden.

Wer auf diese Hilfe verzichtet und eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt, geht das Risiko ein, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Denn die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die strafbefreiende Selbstanzeige sind von einem Laien nicht zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Zumal jeder Fall einer Steuerhinterziehung anders liegt und es dementsprechend keine Lösungen von der Stange für eine wirksame Selbstanzeige gibt.

Wer bei der Selbstanzeige auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher kompetente Unterstützung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten suchen. Sie können die Umstände eines jeden Einzelfalls beurteilen und die Selbstanzeige maßgeschneidert mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen in vertrauensvoller und diskreter Zusammenarbeit mit dem Mandanten erstellen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Telefax: 0221-27 22 75-24
Homepage: http://www.grprainer.com


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