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Schneekoppe: Amtsgericht ordnet Insolvenz in Eigenregie an

Pressemeldung von: Agentur für KreativeKommunikation - 16.12.2014 16:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
Schneekoppe: Amtsgericht ordnet Insolvenz in Eigenregie an
16. Dezember 2014. Das Amtsgericht Tostedt hat Anfang November das Insolvenzverfahren über die Schneekoppe Lifestyle GmbH (Buchholz) angeordnet. Dem erstellten Sanierungsplan sollen die Anleger am 22. Januar 2015 zustimmen. "Die Hauptlast einer Sanierung tragen meist die Anleger", sagt Sabrina Kirchner, spezialisierte Rechtsanwältin für atypisch stille Beteiligungen in der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com). Und rät deshalb, die Anlage auf mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Was genau auf die Schneekoppe-Anleger zukommt, ist noch nicht sicher. In den letzten Monaten wurde ein Sanierungsplan erarbeitet, der den Investoren am 22. Januar 2015 vorgelegt werden soll. Rechtsanwältin Sabrina Kirchner: "Meist müssen die Anleger die Hauptlast derartiger Sanierungen tragen. Sie werden oft aufgefordert, auf einen Teil von Rückzahlungen zu verzichten. Oder sie müssen tolerieren, dass Zinszahlungen gestundet oder Richtung Null reduziert werden." Eine erste bittere Pille mussten Schneekoppe-Anleger schon schlucken; in diesem Jahr wurden den Gläubigern keine Zinsen zahlen. Und die hätten die Bilanz mit immerhin 645.000 Euro belastet. Im September 2010 bot Schneekoppe Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtwert von 10 Millionen Euro, einer Laufzeit von 5 Jahren und einer jährlichen Verzinsung von 6,45 Prozent an. "Zu einer Rückzahlung, die am 20.09.2015 anstehen würde, wird es wohl kaum mehr kommen", kommentiert die spezialisierte Rechtsanwältin. Noch im Dezember soll eine Versammlung der Gläubiger stattfinden, auf der ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden kann. Sabrina Kirchner: "Anleger sollten bedenken, dass ein gemeinsamer Vertreter nicht nur Vorteile für den Einzelnen bringt. Immer wieder wird argumentiert, dass durch einen gemeinsamen Vertreter keine Kosten für den einzelnen Anleger entstehen. Allerdings wird der Insolvenzverwalter fürstlich aus der Insolvenzmasse bezahlt." Auch sei die Wahl eines gemeinsamen Vertreters eine reine Kann- und keine Muss-Bestimmung, so Rechtsanwältin Kirchner. In jedem Fall sollten Anleger eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Außerdem steht im Schneekoppe-Prospekt angeblich, dass der Ausfall einer Zinszahlung die Gläubiger zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. "Schon deshalb", so Sabrina Kirchner, "sollten Betroffene ihre Rechte vor dem Hintergrund der ausbleibenden Zinszahlung prüfen lassen."

Firmenkontakt:
PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang
Löbdergraben 11a
07743 Jena
E-Mail: pwb@pwb-law.com
Telefon: 03641 35 35 08
Homepage: http://www.pwb-law.com


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Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und das Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei berät private und institutionelle Kapitalanleger und kommunale Gebietskörperschaften auf allen Gebieten des Kapitalanlage- und Wirtschaftsrechts.

PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit neun spezialisierten Juristinnen und Juristen und 50 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Pressekontakt:
Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
E-Mail: info@jeske-pr.de
Telefon: 0361 7892609
Homepage: http://www.jeske-pr.de

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