Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

OLG Stuttgart: Schadensersatz beim Lkw-Kartell

Pressemeldung von: MTR Rechtsanwälte - 28.08.2019 10:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

OLG Stuttgart: Schadensersatz beim Lkw-Kartell

OLG Stuttgart: Schadensersatz beim Lkw-Kartell
Im Zusammenhang mit dem sog. Lkw-Kartell hat das OLG Stuttgart entschieden, dass ein geschädigter Käufer dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG hat (Az.: 2 U 101/18).

In einem Zeitraum von 1997 bis 2011 hatten die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco illegale Preisabsprachen getroffen. Im Jahr 2011 flog dieses sog. Lkw-Kartell schließlich auf. 2016 verhängte die EU-Kommission deshalb ein Bußgeld in Milliarden-Höhe gegen die Hersteller, blickt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com (https://www.mtrlegal.com/) zurück.

Mit der Entscheidung der EU-Kommission war der Verstoß gegen das Kartellrecht erwiesen und somit auch der Weg für Schadensersatzansprüche der geschädigten Lkw-Käufer frei. Das OLG Stuttgart hat in einem Berufungsverfahren mit Urteil vom 4. April 2019 entschieden, dass einem Käufer dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG zustehen. Der Kläger hatte zwischen 1998 und 2011 ein Dutzend Daimler-Lkw gekauft und machte nun Schadensersatz aufgrund der durch die Kartellabsprachen überhöhten Preise geltend.

Der Kartellrechtsverstoß sei unstrittig und durch Beschluss der EU-Kommission vom 19. Juli 2016 bindend festgestellt worden, bekräftigte das OLG Stuttgart. Die Lkw-Käufe des Klägers fielen bis auf eine Ausnahme auch in den Zeitraum der illegalen Preisabsprachen. Daher sei es wahrscheinlich, dass ihm auch ein Schaden entstanden sei, so das OLG.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diene die Gründung eines Kartells dem Ziel, die Gewinne der beteiligten Unternehmen zu erhöhen. Daher spreche eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Kartell gebildet und erhalten wurde, um höhere Preise am Markt zu erzielen, führte das OLG Stuttgart aus. Damit sei es ebenso wahrscheinlich, dass den Käufern, der von den Preisabsprachen betroffenen Lkw, ein Schaden entstanden sei. Die dagegen von Daimler vorgebrachten Einwendungen hielt das OLG Stuttgart nicht für durchgreifend. Es ließ aber die Revision zu.

Durch das Lkw-Kartell geschädigte Käufer können Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten geltend machen. Nach dem Beschluss der EU-Kommission steht dem Schadensersatzanspruch nichts im Wege. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche beachtet und im Einzelfall geprüft werden. Im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

Firmenkontakt:
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@mtrlegal.com
Telefon: +49 221 2927310
Telefax: +49 221 29273155
Homepage: https://www.mtrlegal.com


Firmenbeschreibung:
MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Pressekontakt:
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@mtrlegal.com
Telefon: +49 221 2927310
Homepage: https://www.mtrlegal.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.