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Nordcapital Schiffsportfolio 3: Absolute Verjährung im Jahr 2017

Pressemeldung von: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte - 25.04.2017 16:57 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Nordcapital Schiffsportfolio 3: Absolute Verjährung im Jahr 2017
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
25.04.2017 - Der geschlossene Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio 3 befindet sich bereits seit einiger Zeit in einer wirtschaftlichen Schieflage. Die Ausschüttungen und die Rückzahlung des Darlehens liegen erheblich unter Plan. Den Betroffenen droht konkret der Verlust des Investitionskapitals. Zudem tritt 2017 die absolute Verjährung ein.

Fondskonzept

Die Beteiligungsgesellschaft Nordcapital Schiffsportfolio 3 GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2007 aufgelegt. Geschäftsziel des Fonds ist der günstige Ankauf von Schiffsbeteiligungen über den Zweitmarkt und deren wirtschaftliche Nutzung. Das Fondskapital setzt sich im Wesentlichen aus Anlegerkapital in Höhe von 25,9 Mio. EUR und Bankkrediten von 8,4 Mio. EUR zusammen. Im Jahr 2013 befanden sich 197 Schiffsfonds im Portfolio des Fonds. Nichtsdestotrotz befindet sich der Fonds in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation.

Darlehensrückstand

Laut der Leistungsbilanz des Fonds aus dem Jahr 2013 sollte das aufgenommene Darlehen in Höhe von 8,4 Mio. EUR bereits im Jahr 2013 zurückgezahlt sein. Aufgrund der Schifffahrtskrise, welche seit 2008 bis heute anhält, konnte der Fonds dieses Ziel nicht erreichen. Bis 2013 konnte der Fonds nicht mal 50 % des aufgenommenen Kredits tilgen. Dies bedeutet eine zusätzliche Zinsbelastung des Fonds, der sich aufgrund der Schifffahrtskrise ohnehin in einer schwierigen Lage befindet.

Ausschüttungen

Ein weiteres Alarmsignal für die schwierige Lage des Fonds ist die Tatsache, dass er bis 2013 deutlich weniger Ausschüttungen leistete als nach der Prospektplanung vorgesehen war. Laut Prospekt sollten an die Anlegen insgesamt 13,5 Mio. EUR ausgeschüttet werden. Tatsächlich wurden lediglich 1,8 Mio. EUR gezahlt. Dies sind rd. 13,5 % oder ein Rückstand von rd. 86,5 %.

Verjährung

Diese negativen Entwicklungen zeigen, dass eine Beteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 3 GmbH & Co. KG mit erheblichen Risiken verbunden ist, die sich nunmehr konkret realisierten. Viele Anleger beteiligten sich jedoch in dem Glauben, eine sichere Geldanlage, möglicherweise sogar eine Altersvorsorge, zu zeichnen. Nicht seltenen haben Anlageberater gerade diese Fehlvorstellung hervorgerufen, indem sie falsche Angaben machten und dadurch den potentiellen Anleger überzeugten. Ein solches Verhalten kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. Diese Ansprüche verjähren jedoch spätestens 10 Jahre nach deren Entstehung. Da der Fonds 2007 aufgelegt wurde verjähren Schadensersatzansprüche im Laufe des Jahres 2017. Um einer Verjährung zu entgehen, muss verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Klage). Hierfür sollten sich die Betroffenen an einen Spezialisten des Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Steinhübel - Rechtsanwälte

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt allen Gesellschaftern des Nordcapital Schiffsportfolio 3 GmbH & Co. KG eine professionelle Überprüfung ihrer Unterlagen, insbesondere mit Blick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wir haben bereits in der Vergangenheit vielfach geschädigte Anleger von geschlossenen Schiffsfonds erfolgreich vertreten.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Firmenkontakt:
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Pressekontakt:
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Heinz Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
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