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Markenrecht: Birne erinnert zu stark an Apfel

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 26.05.2017 09:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Markenrecht: Birne erinnert zu stark an Apfel

Markenrecht: Birne erinnert zu stark an Apfel
Äpfel lassen sich nicht mit Birnen vergleichen, sagt eine Redewendung. Im Markenrecht kann das durchaus anders aussehen, wie eine Entscheidung des EUIPO zeigt (R 1042/2016-5).

Für Unternehmen haben Marken einen hohen Stellenwert. Sie sorgen beim Verbraucher für einen Wiedererkennungswert und für die Abgrenzung von Produkten oder Dienstleistungen der Mitbewerber. Allerdings lässt sich nicht jedes Zeichen auch als Marke eintragen und schützen. Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Damit ein Zeichen als Marke eingetragen werden kann, muss es die notwendige Unterscheidungskraft mitbringen, um sich von den Produkten anderer Anbieter deutlich abzugrenzen. Auf der anderen Seite darf das Zeichen keine bereits bestehenden Markenrechte verletzen. Daher sollte vor der Eintragung einer Marke genau geprüft werden, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Dass der Teufel dabei im Detail stecken kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Allgemein dürfte man sicher davon ausgehen, dass sich Äpfel und Birnen ausreichend voneinander unterscheiden und keine Verwechslungsgefahr gegeben ist. Die EUIPO, zuständig für die Eintragung von Unionsmarken, sah das in einem Streit zweier IT-Unternehmen jedoch anders. Der klagende Konzern führt seit vielen Jahren einen Apfel in seinem Logo. Das andere Unternehmen wollte sein Logo mit einer Birne als Marke anmelden. Die Behörde hat die Anmeldung abgelehnt.

Zur Begründung führte sie aus, dass es sich zwar um zwei unterschiedliche Früchte handelt. Allerdings ähnelten sie sich in der Gestaltung in Form einer glatten, geschmeidigen und runden Silhouette der Früchte sehr. Die "figurativen Elemente" der Birne erinnerten an das Logo mit dem Apfel. Schon eine entfernte visuelle und gestalterische Ähnlichkeit zwischen den Logos reiche aus, um die Eintragung als Marke abzulehnen. Zudem würde die Birne beim Verbraucher eine Assoziation zum bekannteren Apfel-Logo auslösen und könnte dadurch unfair von dessen Popularität und Erfolg profitieren, argumentierte das EUIPO.

Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen bei der Markenanmeldung oder auch bei der Verletzung von Markenrechten beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
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