Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Lebens- und Rentenversicherungen - Machen Sie das Beste aus der vorzeitigen Kündigung

Pressemeldung von: SQR Rechtsanwälte LLP - 13.08.2013 16:43 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Durch ein brandneues Urteil des BGH können Versicherungsnehmer bares Geld sparen und sogar nach Jahren zurückfordern - wir verraten, wie es geht. Häufig werden Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen vorzeitig aufgelöst oder beitragsfrei gestellt. Hierbei werden, insbesondere bei nur kurzer Laufzeit, kaum einmal Rückkaufswerte erreicht, die sich rentieren. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Versicherungsunternehmen in diesen Fällen einen sogenannten "Stornoabschlag" erheben (oft auch als "Stornoabzug" bezeichnet; gemeint sind Stornokosten und Stornogebühren). Zu Unrecht, wie der BGH nun endlich ausdrücklich formuliert hat. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch darauf, diese Gebühren zurückzufordern. Dabei kommt es auch nicht darauf an, welche Höhe die Rückkaufswerte nach der Kündigung erreicht haben. Versicherungsnehmer haben aufgrund dieser neuen Rechtsprechung somit auch Jahre nach der Kündigung oder Beitragsfreistellung ihres Vertrages die Möglichkeit, diese Gebühren erstattet zu verlangen. Häufig kann dies unproblematisch schon durch ein erstes anwaltliches Schreiben erreicht werden. Die Praxisempfehlung lautet daher: Durchsuchen Sie die (Abrechnungs-)Unterlagen Ihres Versicherers auf die geltend gemachten Stornogebühren. Sollte die Abrechnung lediglich pauschal erfolgt sein und nur einen nicht-nachprüfbaren Inhalt haben, fordern Sie Ihren Versicherer mit einem kurzen Schreiben dazu auf, Ihnen mitzuteilen, ob Stornogebühren erhoben worden sind. Mit diesen Unterlagen ist ihr spezialisierter Anwalt dann in der Lage, die Ihnen zustehenden Gebühren zurückzufordern. Das Team der SQR-Rechtsanwälte hilft Ihnen gern. SQR Rechtsanwälte LLP - Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei und bundesweit sowie in Einzelfällen international tätig. Stets verbindlich, zügig in der Umsetzung und mit einem hohen Maß an Vertrauen erarbeiten wir effiziente Lösungen. Die Identifikation mit den Zielen und Wünschen unserer Mandanten ist für uns Grundvoraussetzung unserer nachhaltigen Tätigkeit. Wir verstehen uns dabei als echte Berater und stehen zu unserer Verantwortung. Dies schafft ganz neue Perspektiven - die unsere Mandanten schätzen! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sqr-law.de (http://www.sqr-law.de) .

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
SQR Rechtsanwälte LLP
Katja Stößel
Wolfenbütteler Straße 45
38124 Braunschweig
E-Mail: stoessel@sqr-law.de
Telefon: 0531-310 7 3114
Homepage: http://www.sqr-law.de


Firmenbeschreibung:
SQR Rechtsanwälte -

Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei und bundesweit sowie in Einzelfällen international tätig. Stets verbindlich, zügig in der Umsetzung und mit einem hohen Maß an Vertrauen erarbeiten wir effiziente Lösungen. Die Identifikation mit den Zielen und Wünschen unserer Mandanten ist für uns Grundvoraussetzung unserer nachhaltigen Tätigkeit. Wir verstehen uns dabei als echte Berater und stehen zu unserer Verantwortung. Dies schafft ganz neue Perspektiven - die unsere Mandanten schätzen!

Pressekontakt:
SQR Rechtsanwälte LLP
Katja Stößel
Wolfenbütteler Straße 45
38124 Braunschweig
E-Mail: stoessel@sqr-law.de
Telefon: 0531-310 7 3114
Homepage: http://www.sqr-law.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.