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Krankschreibung nach Kündigung? Tipps für Arbeitnehmer

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 22.12.2016 15:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Krankschreibung nach Kündigung? Tipps für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
Krankschreibung nach einer Kündigung weit verbreitet: Haben sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, lassen sich viele Arbeitnehmer krankschreiben. Eine solche Krankschreibung ist in aller Regel völlig unproblematisch. Der Arzt hat angesichts des oftmals sehr einschneidenden Erlebnisses durch eine Kündigung hinreichend Gründe für eine Krankschreibung.

Ist Arbeitnehmern Krankschreibung zu empfehlen? In erster Linie gilt es natürlich auf die Gesundheit zu achten. Im Falle einer Krankheit, gerade nach einer Kündigung und in der entsprechend belastenden Situation, sollte man nicht arbeiten. Durch die Krankschreibung ergibt sich außerdem die Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich um drängende Angelegenheiten in Folge der Kündigung zu kümmern (Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen, Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht innerhalb von ein bis zwei Tagen, Zurückweisung der Kündigung innerhalb von drei Tagen, Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen).

Dauerhafte Kündigung kann nachteilhaft sein: Von einer dauerhaften Krankschreibung ist Arbeitnehmern dagegen abzuraten. Aus einer solchen wird der Arbeitgeber schließen können, dass der Arbeitnehmer auf keinen Fall zurück ins Unternehmen will. Das wiederum verschlechtert die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers bei Verhandlungen über die Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Kein Problem ist die Krankschreibung wiederum, wenn der Arbeitnehmer gar keine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Zieht sich diese Krankschreibung über den Kündigungsterminen, kann der Arbeitnehmer später sogar noch Urlaubsabgeltung für noch nicht genommenen Urlaub vom Arbeitgeber verlangen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn es Ihnen nicht gut geht, gehen Sie unbedingt zum Arzt und lassen Sie sich krankschreiben. Alles Weitere sollten Sie dann mit dem Arbeitsrechtler (am besten einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht) besprechen, der Sie bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage vertritt.

Unser Angebot - Deutschlandweite Vertretung bei Kündigungen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest: Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

06.12.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

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Prenzlauer Allee 189
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