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IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Möglichkeiten der Anleger

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 08.01.2015 09:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Möglichkeiten der Anleger
IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Möglichkeiten der Anleger
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html Die Investition in den IVG EuroSelect 14 brachte den Anlegern kein Glück. Nach dem angekündigten Verkauf des Büroturms "The Gherkin" drohen den Anlegern massive Verluste. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Büroturm "The Gherkin" gehört zu den Wahrzeichen Londons. Für die rund 9.000 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 ist er inzwischen eher zum Wahrzeichen für eine fehlgeschlagene Investition geworden. Auf Grund der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds wurde das Bürohaus "The Gherkin" im April 2014 unter Zwangsverwaltung gestellt. Einige Monate später wurde der Verkauf angekündigt. Auch wenn der Verkaufspreis höher ausgefallen sein soll als erwartet, dürfte dies für die Anleger kein Grund zur Freude sein. Denn für sie bleibt vermutlich nichts übrig. Im Gegenteil: Sie müssen massive finanzielle Verluste befürchten, denn der Verkaufserlös wird wohl nur reichen, um aufgelaufene Verbindlichkeiten zu begleichen. Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, können die Anleger immer noch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem IVG EuroSelect 14 umfassend aufgeklärt werden müssen. Geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, die beispielsweise zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder auch Wechselkursschwankungen können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds gefährden. So führte der Höhenflug des Schweizer Franken im Vergleich zum britischen Pfund beim IVG EuroSelect 14 zu einer Verletzung der sog. "Loan-to-Value-Klausel" und damit auch zu Problemen bei dem Fonds. Für die Anleger kann die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds mit dem Totalverlust des investierten Geldes enden. Daher hätten sie über diese Risiken ausführlich und verständlich aufgeklärt werden müssen. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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