Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Fußball schauen während der WM - was müssen Mieter und Vermieter beachten?

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 19.06.2014 11:58 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Während der Fußball-WM herrscht erfahrungsgemäß in Deutschland eine allgemeine große Freude. Trotz erheblicher Ruhestörungen kommt es anders als sonst regelmäßig zu vergleichsweise wenigen Beschwerden. In diesem Jahr wird es möglicherweise anders sein. Wenn es dann wirklich um die Kernzeiten der Nachtruhe geht (viele Übertragungen finden nach 24 Uhr statt), wird auch die Spaßgesellschaft schnell ermüden. Das betrifft vor allem die Menschen, die am nächsten Tag morgens zur Arbeit müssen. Streit ist vorprogrammiert, nachfolgend daher ein paar Verhaltenstipps. Ausnahmeverordnung des Bundesrates gilt zunächst nur für die Kommunen Die vom Bundesrat beschlossene Ausnahmeverordnung bedeutet keinen Freibrief zur nächtlichen Ruhestörung für Ottonormalfußballfan. Sie ermöglicht lediglich den Städten und Gemeinden Ausnahmeverordnungen von den strengen Immissionsschutzregeln für öffentliche Plätze und Gaststätten zu erlassen. Inwieweit die Kommunen davon Gebrauch machen, bleibt diesen überlassen. Mieter müssen beim Lärmschutz Hausordnung, Mietvertrag und Immissionsschutzgesetze beachten Für Mieter ist auch während der WM nach 22 Uhr Nachtruhe angesagt. Dies folgt schon aus den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer. In vielen Hausordnungen bzw. Mietverträgen sind diese Regelungen zusätzlich festgeschrieben bzw. sogar noch verschärft. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung des Vermieters, im Extremfall sogar eine Kündigung und nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche von anderen Mietern. Daneben drohen auch Anzeigen gestörter Mitbürger und entsprechende Bußgeldverfahren. Vermieter müssen vertraglich vereinbarten Lärmschutz umsetzen Vermieter müssen auf Beschwerden der Mieter hin dafür sorgen, dass die Hausordnung bzw. die mietvertraglichen Vereinbarungen oder, wenn sich dort nichts findet, die Immissionsschutzgesetze eingehalten werden. Andernfalls drohen Ansprüche der gestörten Mieter. Bleibt der Vermieter untätig, kann es zudem zu einer Minderung der Miete kommen. Vermieter sollten die störenden Mieter zunächst einmal zu vertragskonformem Verhalten auffordern und im Wiederholungsfall abmahnen. Davon sollten sie den gestörten Mietern Kenntnis geben, da dies oft die Gemüter etwas beruhigt. Haus- und Wohnungseigentümer müssen die Gemeinschaftsordnung und die Immissionsschutzgesetze beachten Haus- und Wohnungseigentümer müssen zur Vermeidung von Ansprüchen ihrer Nachbarn auf Unterlassung von Ruhestörungen die Gemeinschaftsordnung und die Immissionsschutzgesetze beachten. Hier gilt letztlich nichts anderes, als bei Mietern. Ab 22 Uhr: 40 Dezibel in Wohngebieten - das Aus für jede Gartenparty Ohne Ausnahmeverordnungen muss in Wohngebieten ab 22 Uhr geflüstert werden. Anders lassen sich die strengen Vorgaben von maximal 40 Dezibel nicht einhalten. Fußballgucken im Garten mit Freunden ist daher ebenfalls kaum möglich. Grillpartys auf dem Balkon: Nur wenn es den Nachbarn nicht stört Entgegen landläufiger Meinung gibt es kein Recht darauf, mehrfach im Jahr auf dem Balkon zu grillen. Daran ändert auch die Fußballweltmeisterschaft nichts. Grillen ist nur dann zulässig, wenn davon keinerlei Beeinträchtigungen der Nachbarn ausgehen. Wer sich nicht daran hält muss ebenfalls Ärger befürchten. Es gibt einige Urteile von Amtsgerichten, die etwas großzügiger zu Gunsten der Grillfreunde ausfallen. In Zeiten, wo über die Zulässigkeit von Rauchen auf dem Balkon gestritten wird, dürften solche Entscheidungen aber der Vergangenheit angehören. Fachanwaltstipp für Mieter: Benehmen Sie sich vernünftig und reden Sie vor allem mit Ihren Nachbarn. Manchmal kann dadurch langwieriger Streit vermieden werden. Im Zweifel sollten Sie sich lieber für die umweltschonende Variante der "WM-teilnahme" entscheiden. Die kurze Freude lohnt den danach oft langjährigen Rechtsstreit nicht. Ich habe noch nie einen Mandanten getroffen, der im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits wirklich zu "seinem Recht" gekommen wäre. Garantiert sind in der Regel nur Ärger und Kosten. Fachanwaltstipp für Vermieter: Wenn es Beschwerden von Mietern über andere Mieter gibt, sollten Sie diese nicht einfach ignorieren. Stattdessen sollten Sie zumindest im Sinne einer Streitbeilegung tätig werden. Halten sich Mieter tatsächlich nicht an die oben beschriebenen Regeln, müssen Sie jedenfalls auf Aufforderung durch andere Mieter tätig werden. Andernfalls riskieren Sie zumindest eine Minderung der Miete. 11.6.2014 Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam Tel. (030) 4 000 4 999 Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen Tel. (0201) 4532 00 40 Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
E-Mail: berlin@recht-bw.de
Telefon: 030 4000 4999
Homepage: http://www.recht-bw.de


Firmenbeschreibung:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam


Pressekontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
E-Mail: berlin@recht-bw.de
Telefon: 030 4000 4999
Homepage: http://www.recht-bw.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.