Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Fernsehanwaltswoche vom 18.3.2016 u.a. zum Drogenfund bei Volker Beck und der Kündigung eines Betriebsratsvorsitzendem

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 01.04.2016 17:55 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck und Volker Dineiger, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck und Volker Dineiger, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zu folgenden Themen: Drogenfund bei Volker Beck; verschleierte Zeugin vor dem Landgericht München enttarnt; fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden. Drogenfund bei Volker Beck Nachdem der Politiker in der Presse bereits seine Richter gefunden hat - womit muss er vor Gericht rechnen? Was sich in dem Beutel befand, ist immer noch unklar. Es soll jedenfalls eine verdächtige Substanz gewesen sein. Bei der angeblich gefundenen geringen Menge dürfte eine Berufung auf Eigenbedarf wohl unproblematisch sein. Eine Einstellung des Verfahrens wäre jedenfalls nicht ungewöhnlich. Problematisch könnte allerdings die Aussage von Beck zu seinem liberalen Drogenpolitikverständnis im Zusammenhang mit der Tat sein. Dies könnte möglicherweise ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung begründen. Landgericht München und die verschleierte Zeugin Die verschleierte Zeugin hat vor dem Landgericht München nun in zweiter Instanz ihr Gesicht gezeigt. Hätte das Landgericht die Muslima dazu zwingen können? Notfalls auch mit Ordnungsgeld oder ähnlichen Druckmitteln? Das Gericht hatte einen saudischen Rechtsgelehrten mit einem Gutachten beauftragt. Der Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass es auch strenggläubigen Muslimas erlaubt sei, vor Gericht die Burka abzulegen. Dann hatte die Muslima nachgegeben. Der Amtsrichter hat auf die Entschleierung verzichtet. Zur Erinnerung: Vor Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Rauswurf einer Zeugin wegen ihres Kopftuchs als unzulässig angesehen. Umgekehrt hat der europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot, sich verhüllt auf öffentlichen Plätzen zu zeigen (Frankreich), als zulässig angesehen. Urteil der Woche Arbeitsgericht Düsseldorf zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts (Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2016, 10 BV 253/15). Der Betriebsratsvorsitzende hatte eigenmächtig einen Urlaub von zwei unbezahlten Tagen angetreten. Das Arbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung für unwirksam. Der Betriebsratsvorsitzende war zu einer gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme aufgebrochen, ohne dass der Arbeitgeber dies genehmigt hatte. Der Arbeitgeber hatte die Zustimmung zur fristlosen Kündigung und hilfsweise den Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat beantragt. Vergeblich - das Arbeitsgericht hat die Anträge zurückgewiesen. Der eigenmächtige Urlaubsantritt sei zwar eine Pflichtverletzung. Aufgrund der weiter erforderlichen Interessenabwägung genüge er aber ausnahmsweise nicht als Grund für eine fristlose Kündigung. Zugunsten des Betriebsratsvorsitzenden hat das Arbeitsgericht eine 15-jährige Betriebszugehörigkeit des Betriebsratsvorsitzenden berücksichtigt und auch die Tatsache, dass dieser zuvor noch niemals eine Abmahnung erhalten hatte. Die Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung waren hier aus Sicht des Arbeitsgerichts besonders hoch zu setzen, weil der Vertragsverstoß mit der Betriebsratstätigkeit zusammenhing. 18.03.2016 Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com. Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Firmenkontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
E-Mail: berlin@recht-bw.de
Telefon: 030 4000 4999
Homepage: http://www.recht-bw.de


Firmenbeschreibung:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Pressekontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
E-Mail: berlin@recht-bw.de
Telefon: 030 4000 4999
Homepage: http://www.recht-bw.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.