Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Entlastungen für Privathaushalte in 2026

Pressemeldung von: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - 13.01.2026 07:45 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Entlastungen für Privathaushalte in 2026
Mehr Geld für Familien (Bildquelle: Viktoriia/stock.adobe.com)
Zum Jahreswechsel 2026 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die für viele Menschen finanzielle Verbesserungen bringen sollen. Höhere Steuerfreibeträge, ein angehobener Mindestlohn und mehr Kindergeld sollen private Haushalte im Alltag entlasten. Für den Staat bedeuten die Reformen weniger Steuereinnahmen, für Verbraucher dagegen etwas mehr Netto und einen größeren finanziellen Spielraum. Mit wie viel mehr Euros Arbeitnehmende und Familien rechnen können, zeigt die Lohnsteuerhilfe Bayern auf.

Mehr Netto für Arbeitnehmende

Der Steuergrundfreibetrag ist zum 1. Januar von bisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro gestiegen. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen gänzlich steuerfrei. Durch die Erhöhung des Freibetrags fällt der monatliche Lohnsteuerabzug seit Jahresbeginn geringer aus. Zusätzlich wurden die Tarifgrenzen der Einkommensteuer angepasst, damit Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, nicht zu einer höheren Besteuerung führen.

Für Gutverdienende gibt es indes weniger erfreuliche Anpassungen bei den Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg auf 8.450 Euro monatlich und in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen werden Beiträge in die Kassen abgeführt. Für Normalverdiener ändert sich aber nichts.

Von der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde profitieren nicht nur Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich, sondern auch Minijobber seit Jahresbeginn. Weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze von 556 auf 603 Euro.

Auch die Mindestvergütungen für Auszubildende steigen in allen Lehrjahren. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es mit 724 Euro monatlich 42 Euro mehr. Im zweiten Ausbildungsjahr kann mit mindestens 854 Euro, im dritten mit mindestens 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr mit mindestens 1.014 Euro monatlich gerechnet werden.

Leicht höhere Leistungen für Familien

Mehr als 10 Millionen Familien mit Kindern werden unabhängig vom Einkommen durch den Anstieg des Kindergelds seit 1. Januar besser unterstützt. Pro Kind werden monatlich 259 Euro ausbezahlt. Das sind aufsummiert 48 Euro mehr pro Kind im Jahr 2026. Die Erhöhung erfolgt automatisch über die Familienkasse, ohne dass Eltern aktiv werden müssen.

Parallel dazu wurde der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.672 Euro auf 6.828 Euro pro Kind erhöht, also 3.414 Euro pro Elternteil. Im Rahmen einer Günstigerprüfung verwendet das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung automatisch den Kinderfreibetrag, wenn der Steuervorteil höher als das Kindergeld für die jeweilige Familie ausfällt. Dies kann zu einer zusätzlichen Steuerersparnis bei Besserverdienern führen.

Zum 1. Januar 2026 wird die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls angepasst, weil sich der gesetzliche Mindestunterhalt an dem erhöhten steuerlichen Existenzminimum von Kindern orientiert. Dadurch steigen die empfohlenen monatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Altersstufen leicht. Für ein Kind von 6 bis 11 Jahren könnte der Mindestunterhalt beispielsweise von derzeit rund 551 Euro auf etwa 565 Euro monatlich steigen. Gleichzeitig erhöht sich der Selbstbehalt für Elternteile moderat, etwa von 1.450 auf rund 1.500 Euro, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten Unterhaltspflichtiger zu berücksichtigen.

www.steuertipps.de (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
E-Mail: info@lohi.de
Telefon: 089 278 131 78
Homepage: www.lohi.de


Firmenbeschreibung:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
E-Mail: presse@lohi.de
Telefon: 09402 5040147
Homepage: www.lohi.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.