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Achtung Mieter: bei Nichtzahlung einer Mieterhöhung droht Kündigung

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 17.10.2015 00:37 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Bei unpünktlicher oder unvollständiger Mietzahlung droht Mietern eine Kündigung. Dies gilt insbesondere immer für den Fall, dass der Gesamtrückstand mindestens eine Monatsmiete beträgt. Bei Nichtzahlung von Mieterhöhungen wird dieser Betrag in der Regel erst nach ein paar Monaten erreicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Miete ansonsten vollständig gezahlt wird. Nichtzahlung einer Mieterhöhung kann Kündigung nach sich ziehen: Wenn der Vermieter die Miete erhöht, streiten sich beide Parteien häufig über die Berechtigung der Mieterhöhung. Mieter sollten in diesem Fall Vorsicht walten lassen. Leisten Sie den Erhöhungsbetrag ohne weitere Anmerkungen, kann dies als Anerkenntnis der Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung gewertet werden. Aber auch die Nichtzahlung der Mieterhöhung ist nicht ungefährlich. Jedenfalls dann, wenn der Rückstand in der Summe eine Monatsmiete erreicht, kann wie erläutert eine Kündigung drohen. Sinnvolles Vorgehen für Mieter: Mietern ist in dieser Situation zu empfehlen, die Mieter unter Vorbehalt zu zahlen. Die aus Sicht des Mieters ungerechtfertigte Zahlung sollte dann gegebenenfalls im Klagewege zurückgefordert werden. Nur dieser Weg stellt sicher, dass der Mieter nicht am Ende doch auf der Straße landet. 10.10.2015 Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com. Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Firmenkontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
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10117 Berlin
E-Mail: berlin@recht-bw.de
Telefon: 030 4000 4999
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