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VKD-Pressemeldung: Auch Ärzte tragen wirtschaftliche Verantwortung

Pressemeldung von: Universitätsklinikum Aachen - 07.10.2013 15:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

VKD und VLK vereinbaren Empfehlungen für die Praxis (NL/6479749304) Berlin, d. 7. Oktober 2013. Medizin und Ökonomie sind zwei Seiten einer Medaille, wenn es um die Organisation einer hochwertigen Patientenversorgung im Krankenhaus geht. Darüber sind der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband Leitender Krankenhausärzte (VLK) einig. Beide Verbände haben sich jetzt auf Gemeinsame Positionen zur wirtschaftlichen Mitverantwortung des Leitenden Krankenhausarztes und zu Zielvereinbarungen verständigt und entsprechende Empfehlungen für die Praxis abgestimmt. Wir sind froh über den Konsens, den wir in dieser heiß diskutierten Frage erreichen konnten, sagt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Er schafft Klarheit für Geschäftsführungen wie Leitende Ärzte und zeigt auch gegenüber der Öffentlichkeit, dass bei allen wirtschaftlichen Notwendigkeiten, denen Krankenhäuser heute in starkem Maße gerecht werden müssen, unsere Patienten immer an erster Stelle stehen. In den gemeinsamen Empfehlungen heißt es u.a., dass Geschäftsführungen von Krankenhäusern und Leitende Krankenhausärzte eine gemeinsame Managementverantwortung haben, die nur in einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Kommunikation auf Augenhöhe optimal wahrgenommen werden könne. Betont wird, dass die Leitenden Ärzte weisungsunabhängig über Diagnostik und Therapie der Patienten entscheiden das medizinisch Notwendige müsse immer im Vordergrund stehen. Die ökonomische Letztverantwortung bleibe beim Krankenhausmanagement. Bonusorientierte Zielvereinbarungen werden als variable Bestandteile der Gesamtvergütung für Leitende Krankenhausärzte befürwortet, finanzielle Anreize bei medizinischen Einzelleistungen aber abgelehnt. Das schließe nicht aus, dass Leitende Ärzte auch ökonomische Verantwortung für ihr medizinisches Handeln trügen. Der Maßstab sei hier: Wenn betriebswirtschaftliches Denken dazu diene, medizinisch notwendige Maßnahmen effektiv umzusetzen, sollte es auch gesamtverantwortlich für die Abteilung und die Klinik umgesetzt werden. Die medizinische Indikationsstellung selbst dürfe allerdings nicht davon beeinflusst werden. Wirtschaftliche Mitverantwortung der Leitenden Ärzte bedeute darüber hinaus, dass diese im Rahmen des ärztlich Notwendigen zu zweckmäßigem, wirtschaftlichem und sparsamem Umgang mit den verfügbaren Mitteln verpflichtet seien und auch die nachgeordneten Ärzte dazu verpflichten müssten. Sie sollten außerdem im Qualitätswettbewerb ihre Abteilungen und Kliniken erfolgreich positionieren. Vor diesem Hintergrund halten beide Verbände insbesondere projektbezogene Zielvereinbarungen für sinnvoll. Der Fokus liege dabei vor allem auf Qualitätssteigerungen in der Patientenversorgung, daneben aber durchaus auch auf ökonomischen Kennziffern. Zur Umsetzung der gemeinsamen Positionen wurde ein Katalog möglicher Inhalte von Zielvereinbarungen erarbeitet, aufgeführt sind dort u.a. die Einführung und Anwendung von Patientensicherheitssystemen, die Einführung eines Risikomanagements oder die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit. Beide Verbände vereinbarten bei Notwendigkeit die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Empfehlungen.

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