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InfectoPharm sichert die Versorgung mit Benzylpenicillin-Benzathin zur parenteralen Applikation

Pressemeldung von: rfw. kommunikation - 30.01.2026 14:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

50.000 Packungen aus Portugal ab Anfang März 2026 verfügbar

InfectoPharm sichert die Versorgung mit Benzylpenicillin-Benzathin zur parenteralen Applikation
Heppenheim, 29. Januar 2026 - Für benzylpenicillin-benzathinhaltige Arzneimittel zur parenteralen Applikation hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 21. Januar 2026 einen Versorgungsmangel in Deutschland festgestellt. Damit trägt es der kritischen Bedeutung von Benzylpenicillin-Benzathin Rechnung, das als Depot-Penicillin für wichtige Indikationen wie die Syphilis-Behandlung und zur Langzeitbehandlung von chronischen Streptokokkeninfektionen therapeutisch nicht gleichwertig zu ersetzen ist. Grund für den Engpass ist die wirtschaftlich begründete Einstellung der Produktion bei den bisherigen Lohnherstellern. Als eng getaktete zeitnahe Abhilfe stellt der Mittelständler InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH (https://www.infectopharm.de) zunächst 50.000 Packungen Benzylpenicillin-Benzathin zur parenteralen Applikation aus Portugal über eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung als Import-Arzneimittel zur Verfügung. Parallel dazu arbeitet InfectoPharm mit höchster Priorität an einer tragfähigen Produktionsabsicherung im europäischen Raum. Sowohl die kurzfristige Importregelung als auch die langfristigen Pläne zur Produktion erfolgen in enger und konstruktiver Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ab der ersten Märzwoche kann das Importprodukt über den Großhandel bezogen werden. Kliniken können sich voraussichtlich ab dem 15. Februar 2026 bevorraten.

Bei den 50.000 Packungen parenterales Benzylpenicillin-Benzathin handelt es sich um Lentocilin S1200 Atral 1.200.000 I.E./4ml aus Portugal, das von der InfectoPharm-Tochterfirma Pädia für den deutschen Markt bereitgestellt wird (PZN 20375044). Bei einem vorgesehenen Import greift § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG), nach dem die Landesbehörden im Falle eines Versorgungsmangels erlauben dürfen, importierte Arzneimittel in fremdsprachiger Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Aufgrund der vorliegenden Ausnahmeregelung können sie zu Lasten der Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen an die Anwender abgegeben und erstattet werden. Die Übersetzung der portugiesischen Fachinformation und der Gebrauchsinformation stehen zum Download auf der firmeneigenen Homepage von InfectoPharm und Pädia und ab dem 15. Februar 2026 auch in der Lauer-Taxe zur Verfügung.

Die Schere in der Herstellung: hohe Anforderungen und ausbleibende Wirtschaftlichkeit
Die aktuelle Situation verdeutlicht das grundsätzliche Problem bei der Versorgung mit bestimmten kritischen Arzneimitteln: Die Herstellung von Depot-Penicillinen ist hochkomplex und erfordert dedizierte Anlagen sowie eine aseptische Fertigung. Diese hohen produktionstechnischen Anforderungen treffen auf stark regulierte und historisch niedrige Erstattungspreise, die insgesamt eine wirtschaftliche Produktion für viele Hersteller unmöglich machen.

Die Versorgung mit Benzylpenicillin-Benzathin ist gesichert
"Die lückenlose Versorgung der Patientinnen und Patienten mit diesem unverzichtbaren Antibiotikum hat für uns oberste Priorität", sagt Philipp Zöller, geschäftsführender Gesellschafter von InfectoPharm. "Wir freuen uns daher sehr über den Erfolg unserer frühzeitigen Initiative und die unterstützende, konstruktive Haltung des BfArMs im gesamten Prozess. Für die Produktion von Benzylpenicillin-Benzathin arbeiten wir bereits an einer nachhaltigen Lösung innerhalb Europas."

Weblinks
Übersetzung der Fachinformation (Deutsch) (https://data-storage.live/data/unsec/fi-lentocilin-de.pdf)

Übersetzung der Gebrauchsinformation (Deutsch) (https://data-storage.live/data/unsec/pb-lentocilin-de.pdf)

Meldung des Versorgungsmangels im Bundesanzeiger am 23.01.2026 (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/dyqytseW56SH5BSG6IN/content/dyqytseW56SH5BSG6IN/BAnz%20AT%2023.01.2026%20B8.pdf?inline)

§ 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__79.html)

Firmenkontakt:
InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH
Maike Petersen
Von-Humboldt-Straße 1
64646 Heppenheim
E-Mail: presse@infectopharm.com
Telefon: 06252 95-7000
Homepage: https://www.infectopharm.com


Firmenbeschreibung:
Über InfectoPharm
Die InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH ist auf die Neu- und Weiterentwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten spezialisiert. Seit 1988 profiliert sich das familiengeführte deutsche Unternehmen als mutiger Vorreiter der Branche. Das Portfolio umfasst aktuell über 140 Präparate mit zahlreichen Innovationen für die Bereiche Pädiatrie, HNO-Heilkunde, Infektiologie und Dermatologie. Der Service consilium steht als produktneutrales Beratungs- und Wissensvermittlungsangebot Fachkreisen kostenlos zur Verfügung.

Zur InfectoPharm-Gruppe gehören Niederlassungen in Österreich, Italien, Frankreich, Polen und Großbritannien sowie die deutschen Tochterunternehmen Pädia GmbH, InfectoPharm Digital Health GmbH und Beyvers GmbH. Mit mehr als 450 Mitarbeitenden erzielt die Gruppe einen Jahresumsatz von über 300 Mio. Euro, bei einem durchschnittlichen Wachstum über 10 Prozent. Regelmäßig erhält InfectoPharm Auszeichnungen aus der Ärzteschaft, wie die "Goldene Tablette" oder als "Krisensicherster Arbeitgeber" und "Krisensicherstes Unternehmen" von Creditreform.

Pressekontakt:
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
E-Mail: infectopharm@rfw-kom.de
Telefon: 06151 3990-0
Homepage: http://www.rfw-kom.de

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