Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Verhalten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Pressemeldung von: Andreas Gerstel - 10.05.2012 15:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Wer heute eine eigene Webseite hat und bei den Inhalten wenig vorsichtig aggiert, kann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Oft ist den Webseitenbetreibern dies gar nicht bewusst. Doch was sollte man dann beachten?

Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung unbedingt von einem Spezialisten prüfen.

Der Rechteinhaber macht wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung in der Regel Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gegen den Betroffenen geltend. Abgemahnte sollten nicht voreilig auf die Forderungen eingehen oder unüberlegt Kontakt zum Abmahnenden aufnehmen. Zuvor sollte man die konkrete Rechtslage unbedingt genau klären. Da Urheberrecht ein komplexes Spezialgebiet ist, sollten betroffene Personen einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Nicht immer muss sofort eine Abmahnung von einem Anwalt kommen. Denkbar ist auch, dass der Gegner zunächst selbst Kontakt aufnimmt, um eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Um sich Klarheit über die konkrete Situation und damit über die Verhandlungsposition zu verschaffen, sollte man auch in diesem Fall auf einen Spezialisten zurückgreifen.

Abgemahnte sollte sich unbedingt die gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen notieren. Meist werden Betroffene aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.


Unter www.abmahnberatung.de finden Sie weitere Informationen zum Thema Abmahnungen. Man sollte sich unbedingt gegen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wehren und kein unnötiges Risiko eingehen.






Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.