Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10

Pressemeldung von: Ciper & Coll. - 26.10.2012 09:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Landgericht Hamburg
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10

Chronologie:
Die Klägerin befand sich bei den Beklagten in ärztlicher Behandlung. Dabei kam es aufgrund einer Fehlmedikamentierung zu einer Lithium-Intoxikation, die nachfolgend zu schweren motorischen und neurologischen Störungen führte. Die Klägerin ist heute schwerstpflegebedürftig.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der bestellte Sachverständige kam im Ergebnis zu einer nicht lege artis Behandlung durch die Beklagtenseite, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich im Vergleichswege zu einigen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich sechsstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Die Klägerin wird in dem Prozess durch eine amtlich bestellte Betreuerin vertreten. Das ist in denjenigen Fällen erforderlich, in denen ein Geschädigter nicht mehr selber seine Geschäfte betreiben kann. Im Vorfeld des Prozesses hatte die Haftpflichtversicherung der Beklagten, die HDI-Gerlin die erhobenen Vorwürfe noch als "bei der vorliegenden Sachlage völlig ungerechtfertigt" zurückgewiesen. So "völllig ungerechtfertigt" waren die Vorwürfe dann wohl aber doch nicht, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Firmenkontakt:
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Firmenbeschreibung:
Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt

Pressekontakt:
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.