Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Gericht untersagt DJV irreführende Behauptungen

Pressemeldung von: Journalistenzentrum Deutschland - 22.02.2017 14:59 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Nach Zurückziehung der Berufung wird Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig

Gericht untersagt dem Deutschen Journalistenverband (DJV) irreführende Behauptungen
Hamburg, den 22.02.2017

Das Landgericht Hamburg hat im Sommer 2013 den Deutschen Journalistenverband (DJV) dazu verurteilt, in Zukunft öffentlich nicht mehr zu behaupten, dass "der" Presseausweis nur von bestimmten Ausstellern an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben wird, mit denen der DJV kooperiert. Auch ist die Gewerkschaft DJV in dieser Sache gegenüber dem DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V. schadensersatzpflichtig.

Der DJV hat seine Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Hamburg Anfang Februar 2017 zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig geworden.

"Gerade Journalisten sollte eine uneingeschränkte Wahl ihres Berufsverbandes im Sinne einer demokratischen Pluralität erlaubt sein sollte", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher des Journalistenzentrum Deutschland. "Durch dieses Gerichtsurteil bestätigt sich erneut, dass sich der seit knapp drei Jahrzehnten bestehende DPV als drittgrößter Berufsverband für hauptberuflich tätige Journalisten etabliert hat."

Firmenkontakt:
Journalistenzentrum Deutschland
Christian Laufkötter
Stresemannstr. 375
22761 Hamburg
E-Mail: chla@journalistenverbaende.de
Telefon: 040/870 6000
Homepage: www.journalistenverbaende.de


Firmenbeschreibung:
Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten in Deutschland.

Pressekontakt:
Journalistenzentrum Deutschland
Christian Laufkötter
Stresemannstr. 375
22761 Hamburg
E-Mail: chla@journalistenverbaende.de
Telefon: 040/870 6000
Homepage: www.journalistenverbaende.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.