Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten

Pressemeldung von: Jochen Haselhofer - 23.05.2012 16:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Der Luftsicherheitsbeauftragte wird zukünftig die verantwortliche Person in den Unternehmen sein, wenn es darum geht, die Zertifizierung als bekannter Versender zu erhlaten und nachhaltig zu sichern. Wie wird man aber Luftsicherheitsbeauftragter und was sind die jeweiligen Aufgaben?

Die neuen Luftfrachtregelungen zum bekannter Versender beschäftigen zurzeit viele Unternehmen. Ob die Luftfracht durch dieses Reglement zukünftig wirklich an Sicherheit gewinn sie mal dahingestellt. Fakt ist, dass das Datum des 23.05.2013 steht und auch nicht verschoben wird und sich die Unternehmen den Anforderungen stellen müssen. Elementarer Bestandteil des Zertifizierungs-Prozesses ist es, einen Luftsicherheitsbeauftragten im Unternehmen zu bestimmen und diesen einer sogenannten 35-Stunden-Schulung zu unterziehen. Teilnahmevoraussetzung für eine solche Schulung ist eine vorliegende Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ), die bei der für den jeweiligen Unternehmensstandort zuständigen Behörde beantragt werden muss. Welche Stelle und welche Antrags-Formulare erforderlich sind können unter www.bekannter-versender-info.de in Erfahrung gebracht werden. Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Schulung ist es die Aufgabe des Luftsicherheitsbeauftragten, ein Sicherheitskonzept nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes zu erstellen und die jeweiligen Maßnahmen dann auch im Unternehmen umzusetzen. Der Luftsicherheitsbeauftragte ist zudem für die Schulung des Betriebspersonals zuständig - dem Personal, welches mit identifizierbarer Luftfracht in Berührung kommen kann.
Auch über die erfolgreiche Auditierung hinaus ist der Luftsicherheitsbeauftragte für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Da in seiner Abwesenheit, sei es durch Urlaub oder Krankheit keine Luftfracht das Unternehmen verlassen darf, ist eine Stellvertreterregelung entsprechend darzustellen. Weitere Informationen über das Aufgabengebiet und die Anforderungen an einen Luftsicherheitsbeauftragten sind zu finden unter: www.bekannter-versender-info.de oder unter www.luftischerheitsbeauftragter-schulung.de




Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.