Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Steuer-O-Mat zur Bundestagswahl: Mit welcher Partei fahre ich steuerlich am besten?

Pressemeldung von: Aufgesang Public Relations GmbH - 04.09.2013 11:42 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuer-O-Mat zur Bundestagswahl: Mit welcher Partei fahre ich steuerlich am besten?
Ist Ihre Stimme käuflich? Keine Kanzlerpersönlichkeit, sondern Parteien und deren Programme stehen zur Wahl und damit mögliche Steuergeschenke. Das neue Online-Tool Steuer-O-Mat (www.steuer-o-mat.de) zeigt konkret, mit welcher Partei man steuerlich am besten fährt. Da verschiedene Faktoren ineinander greifen, lässt sich nun erstmalig auf einen Blick ersehen, ob man zu den Gewinnern oder Verlierern zählt. Steuer-O-Mat gibt ab sofort Entscheidungshilfe: Der Algorithmus kalkuliert die Steuerent- oder -belastung auf Basis der aktuellen Gesetzgebung und den Partei-Wahlprogrammen. "Uns haben die Auswirkungen der Parteipläne auf den Steuerzahler interessiert", erläutert Björn Waide, Geschäftsführer der smartsteuer GmbH, die den "Steuer-O-Mat" entwickelt hat. "Unser Steuer-Schnellrechner bietet nun jedem eine schnelle Informationshilfe." Steuerbelastung einfach berechnen Der "Steuer-O-Mat" benötigt nur wenige Angaben - etwa Familienstand, jährliches Einkommen und Anzahl der Kinder. Daraus berechnet das Tool mit einem Klick die Steuerbelastung und präsentiert, wie viel höher oder niedriger das Einkommen nach dem Willen der einzelnen Parteien zukünftig ausfallen würde. Berücksichtigt werden alle zurzeit im Bundestag vertretenen Parteien auf Grundlage ihrer Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013. Bildrechte: smartsteuer GmbH

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
smartsteuer GmbH
Franziska Sobolowski
Gehägestraße 20J
30655 Hannover
E-Mail: presse@smartsteuer.de
Telefon: +49 (0)511 79090 313
Homepage: http://www.smartsteuer.de


Firmenbeschreibung:
Über die smartsteuer GmbH ( www.smartsteuer.de )

Die smartsteuer GmbH mit Sitz in Hannover ist Betreiberin des Browser-basierten Online-Steuererklärungs-Angebots unter www.smartsteuer.de, mit dem Steuerpflichtige die eigene Steuererklärung schnell und einfach erstellen sowie kostengünstig abgeben können (14,95 Euro, zahlbar erst bei elektronischer Abgabe). smartsteuer.de ist seit 2010 am Markt und beschäftigt 13 Mitarbeiter. Die GmbH ist eine Unternehmenstochter der Haufe Lexware GmbH und Co. KG. Die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards bei Datenschutz und -sicherheit wurde vom TÜV Rheinland zertifiziert. 60 Prozent der Nutzer benötigen bei smartsteuer.de für ihre Steuererklärung weniger als 90 Minuten.


Pressekontakt:
Aufgesang Public Relations GmbH
Anja Floetenmeyer
Braunstraße 6A
30169 Hannover
E-Mail: floetenmeyer@aufgesang.de
Telefon: +49 (0)511 923 999 25
Homepage: http://www.aufgesang.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.