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Software zur Berechnung BGH-konformer Rückkaufswerte in der LV

Pressemeldung von: FSP GmbH - 25.09.2013 13:36 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Für eine deutsche Lebensversicherung hat die FSP GmbH eine Anwendung zur Ermittlung BGH-konformer Rückkaufswerte für den konventionellen Leben- und Rentenversicherungsbestand als auch für fongebundene Versicherungen entwickelt.
Software zur Berechnung BGH-konformer Rückkaufswerte in der LV
In den vergangenen Jahren hat es einige BGH-Urteile gegeben, in denen die Regelungen bezüglich Stornoabschlag und die Anrechnung gezillmerter Abschlusskosten bei Rückkauf und Beitragsfreistellung von Lebensversicherungen für unrechtmäßig erklärt wurden. Aktuare der FSP GmbH erstellten die versicherungsmathematischen Vorgaben für die Ermittlung BGH-konformer Rückkaufswerte betroffener Verträge. Die Anwendung wurde durch ein Entwicklerteam der FSP GmbH in der Programmiersprache Java umgesetzt. Sie ermittelt BGH-konform einzelvertraglich den Mindestrückkaufswert, den Stornoabschlag und die Höhe der nicht getilgten Abschluss- und Verwaltungskosten. Im konkreten Fall war das bestandsführende System die COR.FJA Life Factory 3, aus der betroffene Vertragsdaten ausgelesen wurden, um die Berechnungen durchzuführen. FSP GmbH : Die Softwareprodukte der FSP werden vor allem von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche genutzt. Die FSP unterstützt zudem in den Bereichen Prozess- Organisations- und Technologieberatung und bei der Softwareentwicklung. Informationen zur FSP GmbH finden Sie unter: www.fsp-gmbh.com

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Firmenkontakt:
FSP GmbH
Frank Böhm
Albin-Köbis-Str. 8
51447 Köln
E-Mail: f.boehm@fsp-gmbh.com
Telefon: 02203 371000
Homepage: http://www.fsp-gmbh.com


Firmenbeschreibung:
FSP Software & Consulting ist ein 2002 gegründetes deutsches Software- und Beratungsunternehmen mit Kunden aus der Finanzdienstleistungsbranche. Die Beratung umfasst die Bereiche Prozesse, Organisation und Technologie.

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