Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Warum steigen die Mietpreise trotz Mietpreisbremse weiter an?

Pressemeldung von: Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG - 10.05.2016 12:58 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Warum steigen die Mietpreise trotz Mietpreisbremse weiter an?
Angelika Bartsch - Bartsch & Rozmarin Immobilien
Nicht nur die Kaufpreise auf dem Immobilienmarkt befinden sich auf einem sehr hohen Niveau. Kapitalanleger die hohe Kaufpreise bezahlen, verlangen natürlich auch vom Mieter entsprechend hohe Mieten, um Ihre teuer eingekauften Wohnungen zu finanzieren. Ähnlich wie beim Kaufmarkt orientieren sich Immobilienbesitzer eher an den Angeboten auf Immobilienbörsen oder in Zeitungen, anstatt zum Beispiel gemäß dem aktuellen Münchner Mietspiegel von 2015 die legitime Miete zu berechnen. Hierbei gilt wie immer "wo kein Kläger, da kein Richter". Wie die Zeitung "Die Welt" in ihrem neusten Artikel über die Mietpreisentwicklung berichtet, setzt aufgrund der hohen Mieten in vielen Ballungszentren ein so genannter Lock-in-Effekt ein. Mit diesem Begriff ist gemeint dass viele Mieter sich einen Umzug nicht mehr leisten können und daher gezwungen sind in ihren Wohnungen zu bleiben. Erwarten die Mieter Nachwuchs oder steht ein Arbeitswechsel innerhalb der Stadt an, ist ein spontaner Umzug nicht immer drin. Junge Paare, die eigentlich eine größere Wohnung bräuchten, können sich diese nicht leisten; ältere Paare, deren Kinder bereits ausgezogen sind wollen nicht aus der jetzt zu großen Wohnungen in eine kleinere aber teurere Wohnungen umziehen. Es scheint so als könnte der Vermieter die Miete verlangen, die er will. Seit der Einführung des Bestellerprinzips machen viele Vermieter die Vermietung ihrer Wohnung auf eigene Faust. "Oft fehlt Ihnen der Marktüberblick, den Ihnen ein Makler mit Schwerpunkt Vermietung geben könnte" findet Angelika Bartsch Inhaberin des Immobilienbüros Vermietspezialist Bartsch&Rozmarin Immobilien (http://www.vermietspezialist.de/) in München Sendling. Verlangt ein Vermieter eine zu hohe Miete, kann dies zu nicht unerheblichen Problemen führen. Das häufigste Problem ist ein ständiger Mieterwechsel. Wohnungen mit fairen Mieten werden nachhaltiger vermietet und bedeuten weniger Stress und Transaktionskosten für den Vermieter.

Firmenkontakt:
Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Angelika Bartsch
Dauthendeystraße 2
81377 München
E-Mail: kontakt@bartsch-rozmarin.de
Telefon: 089-892684-10
Homepage: http://www.vermietspezialist.de/


Firmenbeschreibung:
Vermietspezialist, Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG

Pressekontakt:
Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Angelika Bartsch
Dauthendeystraße 2
81377 München
E-Mail: bartsch@bartsch-rozmarin.de
Telefon: 089-892684-10
Homepage: http://www.bartsch-rozmarin.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.