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Sturmschäden - Was zahlt die Versicherung?

Pressemeldung von: redaktion neunundzwanzig - 05.12.2013 16:27 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Welche Schäden deckt eine Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherungen ab? Das Orkantief "Xaver" hat Deutschland erreicht. Die Schäden durch Windstärken von 10 bis 12 an der Küste und 8 bis 10 landeinwärts sind zum Teil schon jetzt beträchtlich. Nicht nur unmittelbar an der Küste wurden erste Bäume entwurzelt und Häuser abgedeckt. Da kommt schon jetzt die Frage auf, wer diese Kosten übernehmen wird, wenn "Xaver"abgeflaut oder weitergezogen ist. Nach Auskunft der ARAG Experten werden Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Wohngebäudeversicherung Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert - wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern. Hausratversicherung Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster - und Türscheiben und Glasdächern - einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Kaskoversicherungen Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf, hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn z.B. ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist. Schäden durch Bäume Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind jedoch umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1500 Euro. Der erboste Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet, meinte er. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur - wie geschehen - vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg, Az.: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1761/95). Fazit Abschließend weisen ARAG Experten darauf hin, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war, aber um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur Fotos von der Schadensstelle gemacht werden. Download des Textes: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

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ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Telefon: 0211-963 2560
Homepage: http://www.ARAG.de


Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
E-Mail: thomas@redaktionneunundzwanzig.de
Telefon: 0221-92428215
Homepage: http://www.ARAG.de

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