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Prüfung von Legionellen im Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung (TVO)

Pressemeldung von: IKL Immobilienservice Landau - 12.03.2014 09:25 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Was ist zu beachten und wie gehe ich vor?
Prüfung von Legionellen im Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung (TVO)
Hinweise auf Legionellen
Die Untersuchung auf Legionellen im Trink- oder Brauchwasser bei Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung ist für Immobilienbesitzer und -betreiber durch die Trinkwasserverordnung (TVO § 14 Absatz 3) zu einer zusätzlichen Verpflichtung geworden. Die TVO besteht seit 2001 und wurde nun zum zweiten Mal aktualisiert. Erfahrungen zeigen, ca. 12,5 % aller Installationen sind mit den Erregern belastet. In Deutschland erkranken durchschnittlich ca. 20.000 Menschen jährlich an dem durch Legionellen ausgelösten Pontiac-Fieber oder einer Legionellen-Pneumonie, die in etwa 15 % der Fälle tödlich enden. Erreger gelangen hauptsächlich durch das Einatmen (z.B. Heißwassernebel) in die Lungen. Erkrankungen durch den Verzehr sind eher selten bekannt. Heute müssen alle Großanlagen, die mit einem Wasserspeicher von mehr als 400 Litern ausgestattet sind, oder mehr als drei Liter Wasser in den Leitungen bis zur letzten Zapfstelle haben, regelmäßig auf Legionellen getestet werden. Eine Wiederholungsprüfung ist alle drei Jahre vorgesehen. Die Beprobung des Trinkwassers darf nur von geschulten Fachkräften, die Analyse nur durch akkreditierte Labore durchgeführt werden. Die ermittelten Werte sollten 100 koloniebildende Einheiten (kurz KBE) je 100 ml Flüssigkeit nicht überschreiten. Liegen die Werte darüber, ins der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Ursachen zu beseitigen. Wie sieht eine Analyse aus? Als erstes sollte geprüft werden, ob es sich um eine Zentralheizung mit Warmwasserversorgung im Sinne der TVO handelt und somit prüfpflichtig ist. Die Anlage sollte über -Absperrungen am Hausanschluss, -Strangregulierventile in den Leitungen und Steigesträngen, -einen Hydraulischen Abgleich der Warmwasserleitungen und -Entnahmeeinrichtungen zur Beprobung des Wassers vor und hinter dem Haupt-Wasserzähler bzw. -filter verfügen. Entnahmestellen sind am -Wassereintritt in den Wasserspeicher (Kaltwasser) -Austritt aus dem Warmwasserspeicher -Eintritt der Zirkulationsleitung in den Wasserspeicher zu installieren. Die Prüfer desinfizieren die Entnahmestellen (meist thermisch) und messen an allen Ventilen die Wassertemperatur. Nach einer festgelegten Zeit wird die Wasserprobe entnommen, die dann analysiert wird. Weitere Probestellen sind letzte Zapfstellen (Wasserhahn) eines jeden Leitungsstranges (Dachwohnung). Auswertung der Ergebnisse Zu den Untersuchungsergebnisse gelten folgende Regelungen: 0 - 100 KBE = geringe Belastung, kein Handlungsbedarf 101 - 1.000 KBE = mittlere Belastung, Handlungsbedarf 1.001 - 10.000 KBE = hohe Belastung, dringender Handlungsbedarf über 10.000 KBE = sehr hohe Belastung, sofortiger Handlungsbedarf Belastungen über 100 KBE müssen nach § 13 Absatz 5 TVO unmittelbar dem zuständigen Gesundheitsamt und allen Bewohner gemeldet sowie weitergehende Untersuchungen zur Ursache eingeleitet werden, Eine Gefährdungsanalyse ist zu erstellen und die sich daraus ergebende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Bei Belastungen über 10.000 KBE ist für die Bewohner ein sofortiges Duschverbot auszusprechen und die gesamte Anlage zu desinfizieren. Ursachen für eine Belastung des Trinkwassers können vielfältig sein (Totleitungen, Rohrbelüfter, nicht isolierte Kalt- und Warmwasserleitungen und nicht regelmäßig genutzte Zapfstellen). Eine Desinfektion ist thermisch und chemisch möglich. Es sind auch Duschköpfe mit Filter im Handel, die für Sofortmaßnahmen installiert werden können und die Legionellen ca. 30 Tage zurück halten. Eine thermische Desinfektion ist mit Vorsicht zu genießen, denn bei Schmelzlot-Verzinkten Eisenrohren kann eine Temperaturschwankung im Leitungssystem zu erhöhter Korrosion führen. Informieren Sie sich über die Trinkwasserverordnung auf der Homepage des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) oder rufen sie mich unter der Nummer 02191-932445 an oder senden mir einen E-Mail mit Ihren Fragen an info@immobilienservice-landau.de. Weitere Fachinformationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter http://www.immobilienservice-landau.de/. Immobilien- und Sachverständigenbüro IKL Kai Landau Telefon: 02191-932445 Oberreinshagen 32 42857 Remscheid Mail: info@immobilienservice-landau.de Homepge: www.immobilienservice-landau.de

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