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Der Ablauf eines Immobilienkaufs über den Notar

Pressemeldung von: Rechtsanwalt und Notar Wilke - 24.06.2013 12:16 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Immobilienkaufverträge müssen durch einen Notar beurkundet und abgewickelt werden. Andernfalls sind diese nichtig.
Der Ablauf eines Immobilienkaufs über den Notar
Notar Carsten Wilke, Frankfurt am Main
Der Kauf einer Immobilie ist gerade für Privatpersonen in der Regel ein derart bedeutsames Geschäft, dass Fehler hierbei existenzbedrohend sein können. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Kaufverträge über Immobilien nur wirksam sind, wenn diese durch einen Notar erstellt und abgewickelt werden. Der Ablauf des Kaufs erfolgt also in der Form, dass zunächst die Parteien sich über die wesentlichen Eckpunkte einig sind: Kaufobjekt, Preis, Übergabetermin. Sobald eine Einigung gefunden wurde, kann der Notar beauftragt werden, den Kaufvertrag zu erstellen. Der Notar wird dann einige notwendige Informationen erfragen, wie Namen und Anschriften der Parteien, Lage des Objektes etc. und dann den Vertragsentwurf erstellen. Danach schickt der Notar den Vertag an die Beteiligten, die dann Änderungswünsche vorbringen und ragen vorbringen können. Sobald der Vertrag von den Parteien akzeptiert ist, wird mit dem Notar ein Beurkundungstermin vereinbart. In diesem wird der Notar den Kaufvertrag komplett verlesen, Fragen klären und eventuell noch kleinere Änderungen vornehmen. Dann wird der Vertrag von allen Parteien und dem Notar unterschrieben, welcher die Echtheit der Unterschriften im Rahmen seiner Amtstätigkeit als Notar bestätigt. Dann wird der Vertrag vom Notar abgewickelt bis hin zur Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch. Über Notar Wilke aus Frankfurt: Notar Wilke gründete im Jahr 2000 in Frankfurt die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke und Coll., zunächst nur als Anwaltskanzlei, später erfolgte die Berufung zum Notar. Notar Wilke ist sowohl als Rechtsanwalt, als auch als Notar völlig auf die Immobilie spezialisiert. Notar Wilke wird seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und Notar regelmäßig in Presse und Fernsehen zu Rechtsgebieten zum Immobilienrecht interviewt. Die Kanzleiräume befinden sich direkt in der Stadtmitte von Frankfurt, nahe dem Westend: Opernplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Weitere Informationen zu der Lage des Büros von Notar Wilke in Frankfurt: Lagebeschreibung Notar Wilke, Frankfurt am Main (http://carsten-wilke.de/frankfurt.htm) Notar Carsten Wilke, Frankfurt am Main Weitere Informationen zur Kanzlei: http://www.carsten-wilke.de Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt am Main Carsten Wilke Rechtsanwalt und Notar Opernplatz 4 60313 Frankfurt am Main 069 / 91509920 (Artikel-Titel: Der Ablauf eines Immobilienkaufs über den Notar)

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Firmenkontakt:
Rechtsanwalt und Notar Wilke, Frankfurt am Main
Carsten Wilke
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
E-Mail: mail@wilkeundcoll.de
Telefon: 069/9150992-0
Homepage: http://www.carsten-wilke.de


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Anwalt und Notar Wilke: Rechtsberatung und Vertretung rund um die Immobilie

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